Beteiligung

Unter Beteiligung (auch: Partizipation) versteht man im Kontext des Regierungs- und Verwaltungshandelns verschiedenste Möglichkeiten der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern, organisierten Interessengruppen oder Experten. Die Spannbreite reicht hier vom Anhören über das konsultieren bis hin zum Einbezug in Entscheidungsfindung (vgl. Spektrum der Internationalen Vereinigung für Partizipation) . In Deutschland findet Beteiligung auf Bundesebene primär in Form von Dialogen und Konsultationen statt, während vereinzelt auf kommunaler Ebene auch Mitbestimmung (z.B. in Form von Bürgerhaushalten oder Bürgerentscheiden) existieren. Beteiligung über digitale Hilfsmittel wird meist als E-Partizipation oder Online-Beteiligung bezeichnet.

Spektrum der Partizipation des IAP2 (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Spektrum der Partizpiation der IAP2

Die IAP2 (auf deutsch etwa "internationaler Verband für Öffentlchkeitsbeteiligung") beschreibt unterschiedliche Grade der Beteiligung, die auf dieser Skala dargestellt sind, von der bloßen Information der Öffentlichkeit bis hin zur Mitentscheidung. Die Open Government Partnership orientiert sich an diesem Spektrum und erfordert mindestens die Stufe "Involve".

Foto: International Association for Public Participation