Orangefarbener Hintergrund vom 2. Nationalen Aktionsplan

Hintergrundmotiv der Titelseite des 2. NAP

Foto: Bundeskanzleramt (CC BY)

Im Einklang mit den Regularien der Open Government Partnership (OGP) werden die Berichte zur Umsetzung nationaler Aktionspläne (Zwischenbericht und Abschlussbericht) einer mindestens zweiwöchigen Kommentierungsphase unterworfen.

Bis 22. August 2021 besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen oder Kommentare zum vorliegenden Vor-Entwurf des Abschlussberichts über die Umsetzung des 2. Nationalen Aktionsplans 2019 - 2021 im Rahmen der Teilnahme an der OGP einzureichen. Den Vor-Entwurf können Sie am Seitenende herunterladen (nur eingeschränkt barrierefrei).

Der Vor-Entwurf enthält auch die Beiträge der Länder. Da es sich nur um einen Vor-Entwurf handelt und eine Publikation des Abschlussberichts nicht vor Ende September erfolgen wird, sind die Umsetzungsstände vieler Meilensteine noch unter Änderungsvorbehalt.

Vorgaben

Da aus Gründen der Transparenz sämtliche Stellungnahmen veröffentlicht werden, übersenden Sie bitte Ihre Kommentare oder Stellungnahmen (als Textdokumente frei von personenbeziehbaren Daten als Anlage) digital an OGP-Konsultation@bk.bund.de (die Einsendefrist ist der 22.08.2021). Nehmen Sie bitte in Ihren Stellungnahmen Bezug auf konkrete Verpflichtungen und Meilensteine bzw. Abschnitte oder Textstellen des Vorentwurfs, den Sie am Ende dieser Seite herunterladen können (nur eingeschränkt barrierefrei).

Wer kann kommentieren?

Der Aufruf zur Stellungnahme in dieser Beteiligungsphase richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen, Einzelpersonen oder Initiativen, unabhängig davon, ob diese auch am Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des Aktionsplans aktiv beteiligt waren.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden im Anschluss den Ressorts zur Berücksichtigung bei der Finalisierung des Entwurfs des Abschlussberichts zur Verfügung gestellt, der von der Bundesregierung im September beschlossen werden soll. Eingaben, die sich auf die Beiträge der Länder beziehen, werden diesen zur Berücksichtigung bei der Finalisierung ihrer Beiträge zur Verfügung gestellt. Der Beitrag der Länder zum Abschlussbericht wird nicht von der Bundesregierung beschlossen.

Im Anschluss wird der Abschlussbericht ins Englische übersetzt, bei der OGP eingereicht und in barrierefreier Form veröffentlicht. Die Beiträge der Länder sind Bestandteil dieser Version. Die Einreichung schließt den 2. Nationalen Aktionsplan 2019-2021 ab.