Startschuss: Dritter NAP im Rahmen der OGP
Die Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (OGP) geht in die dritte Runde. Bis Sommer 2021 wird der dritte Nationale Aktionsplan vorgelegt.
Die Teilnehmerstaaten der OGP haben gemäß deren Regularien alle zwei Jahre nationale Aktionspläne zu erarbeiten. Diese bestehen aus Selbstverpflichtungen, die unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft entstehen – in Form einer Konsultation bzw. der Beteiligung von Verbänden und Organisationen. Mehr zur OGP können Sie hier nachlesen, die bisherigen Aktionspläne finden Sie hier.
Das Bundeskanzleramt in seiner Eigenschaft als zuständige Stelle für die Koordinierung der Teilnahme an der OGP wird erneut die Möglichkeit eröffnen, mit Stellungnahmen und Kommentaren die Erarbeitung des NAP beratend zu unterstützen.
Für den im August bei der OGP einzureichenden 3. NAP kommt ein vereinfachtes, zweistufiges Beteiligungsverfahren zum Einsatz. Damit wird den besonderen Umständen, insbesondere der anhaltenden Covid19-Pandemie (u.a. keine Präsenzveranstaltungen) und des nahenden Endes der 19. Legislaturperiode, ebenso Rechnung getragen wie den Erfahrungen aus den vorangegangenen Aktionsplänen und den konstruktiven Vorschlägen zur Verbesserung sowohl aus der Zivilgesellschaft als auch vom unabhängigen Gutachter der OGP (siehe IRM).
In einer ersten Phase wird es möglich sein, zu einer noch nicht verbindlichen frühen Ideenskizze Stellung zu nehmen, die von Seiten der Bundesressorts zur Diskussion vorgeschlagen wird (weitere Ideen können dabei ebenfalls vorgebracht werden). Diese Phase fällt auf den März und dauert mindestens drei Wochen, die genauen Fristen werden in Kürze benannt (Aktualisierung: Beginn 8.3., Frist 29.3.).
In einer zweiten Phase wird es diesmal möglich sein, auch zu dem Entwurf der Bundesregierung des eigentlichen NAP Stellung zu nehmen, der auf Basis der Ideen, Stellungnahmen und Gespräche aus der ersten Phase erarbeitet werden wird. Diese Phase fällt auf den Mai und dauert ebenfalls mindestens drei Wochen, die genauen Fristen werden in Kürze benannt (Aktualisierung: Beginn 4.5., Frist 24.5.).
Diese Phase wurde so gewählt, dass sich auch eine terminliche Überschneidung mit der internationalen Open Government Week („OGW“, 17. bis 21. Mai) ergibt. Nähere Informationen zur OGW finden Sie hier.
Für die Konsultation der Zivilgesellschaft im Rahmen etwaiger Beiträge der Länder zum 3. NAP sind diese zuständig.
AKTUALISIERUNG (5. Mai): Phase 2 ist mit leicher Verzögerung eingeleitet. Die Modalitäten zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf, sowie Hinweise zum 3. NAP, finden Sie unter diesem Link. Ein Zeitstrahl mit den Terminen und Fristen für die beiden Beteiligungsphasen ist unter diesem Link zu finden.
Zum Start beider Beteiligungsphasen erfolgt jeweils auch insbesondere über den Newsletter ein Aufruf.