Dritter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 8.1
Hamburg wird als sog. Referenzimplementierung Softwareprodukte entwickeln, mit denen Beteiligungsverfahren im Bereich der räumlichen Planung und Planfeststellung bestmöglich digital unterstützt und Planwerke bereitgestellt werden können. Die Softwareprodukte sollen nach dem Prinzip „Einer-für-Alle“ anderen interessierten Ländern und Kommunen später zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden können.
Steckbrief
Umsetzungszeitplan im 3. NAP: Fortlaufend bis 31. Dezember 2022
Federführung: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung
und Stadtentwicklung mit Unterstützung von: Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Leitstelle XPlanung/XBau
Bürgerinnen und Bürger sind von räumlicher Planung, die sich auf unterschiedlichen Ebenen vollzieht, direkt oder indirekt betroffen und möchten sich in die Prozesse der Planaufstellung stärker einbringen. Auf Landesebene wird der Landesentwicklungsplan, auf regionaler Ebene der Regionalplan und auf kommunaler Ebene werden die Bauleitpläne (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) aufgestellt. Zudem existiert die Planfeststellung, die ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen darstellt. Der Gesetzgeber regelt die Öffentlichkeitsbeteiligung in den jeweiligen Fachgesetzen (insbesondere Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz).
Grundsätzlich sind Bürgerinnen und Bürger von diesen Planverfahren auf unterschiedliche Art und Weise betroffen. In Deutschland ist die Möglichkeit der Beteiligung ein grundlegendes Element der Bürgerpartizipation, wird jedoch bisher – auch aufgrund der Komplexität der Verfahren – nicht immer digital angeboten. Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen Verwaltungsleistungen nunmehr bis Ende des Jahres 2022 vollständig digital angeboten werden.
Hinsichtlich der Beteiligung im Planaufstellungsverfahren sowie in Bezug auf die Bereitstellung von in Aufstellung befindlichen und festgestellten Planwerken besteht ein hohes Digitalisierungspotential. Entsprechend kommt diesen zwei Leistungen im Kontext der OZG-Umsetzung eine große Bedeutung zu.
Ziel des Umsetzungsprojektes ist es, Softwarelösungen – sog. „Referenzimplementierungen“ – zu entwickeln, die sowohl das Beteiligungsverfahren im Kontext der Aufstellung räumlicher Pläne als auch die Bereitstellung von in Aufstellung befindlichen und festgestellten Plänen bestmöglich digital unterstützen. Bestehende und zum Teil bereits im Einsatz befindliche Lösungen sollen bei der Entwicklung als Vorbild dienen.
Die Softwareprodukte sollen nach dem Prinzip „Einer-für-Alle“ (EfA) dergestalt konzipiert sein, dass sie interessierten Ländern und Kommunen später zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden können. Neben Konzeptionierung und Umsetzung der Softwarelösungen kommt demzufolge der Skalierbarkeit der Lösungen eine besondere Bedeutung zu.
Die Träger der Planung müssen in die Lage versetzt werden, Beteiligungsverfahren digital durchführen und Planwerke bereitstellen zu können. Insbesondere in kleineren Kommunen stellen Beschaffung oder Erstellung bzw. Betrieb entsprechender Softwarelösung vor dem Hintergrund der hohen Kosten und sonstigen Aufwände häufig ein Problem dar. Die Möglichkeit der Nachnutzung einer gemeinsam entwickelten Softwarelösung kann die Planungsdienststellen in die Lage versetzen, die Anforderungen des OZG vollumfänglich umzusetzen.
Transparenz: Durch Digitalisierung der Prozesse und proaktive Bereitstellung der Planwerksdaten können sich Bürgerinnen und Bürger umfassender zu Planvorhaben informieren, Entscheidungswege nachvollziehen und Einsichtnahme in Planwerke nehmen, sodass die Transparenz von Verwaltungshandeln gesteigert wird.
Partizipation: Durch direkte und niedrigschwellige Mitwirkungsmöglichkeiten am Verfahren können Akzeptanz und Qualität des Planungsergebnisses insgesamt gesteigert werden.
Technologie und Innovation für Offenheit und Rechenschaftslegung: Die Kommunikation bzw. der Nachrichtenversand zwischen lokalen Anwendungen und zentralen Lösungen und Plattformen soll mit Unterstützung standardisierter, maschinenlesbarer und herstellerunabhängiger Datenaustauschformate erfolgen. Entsprechende Standards sind bereits in der Entwicklung und sollen im Rahmen des Projekts an die Erfordernisse der unterschiedlichen Verfahrensarten angepasst werden.
Zusätzliche Informationen
Das Umsetzungsprojekt Bürgerbeteiligung und Information ist Teil des OZG-Themenfelds Bauen und Wohnen und wird über das Konjunkturpaket für OZG-Umsetzungsprojekte gefördert.
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Fertiggestellt im Januar 2022.
Details: Erarbeitung der FIM-Stamminformationen und Referenz-Datenfelder.
Umsetzung laut NAP: August 2020 bis Juli 2021
Aktueller Status: Im Abnahmeprozess.
Details: Verzögerung der Freigabe des Leistungszuschnittes durch Bundes- und Landesredaktion.
Änderung: SI25: Umsetzung bis August 2023; Alle anderen SI zur Freigabe vorgelegt.
Umsetzung laut NAP: Dezember 2020 bis Februar 2022
Aktueller Status: MVP produktiv.
Details: Rollout in Bayern hat begonnen.
Umsetzung bis November 2023
Umsetzung laut NAP: bis November 2021
Aktueller Status: wie Meilenstein 3
Umsetzung laut NAP: Januar 2022 bis August 2022
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg (E-Mail: ozg-buw@bsw.hamburg.de), Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Referat Digitalisierung der Bauleitplanung (E-Mail: diplanung@bsw.hamburg.de).
Andere beteiligte Akteure (staatl.): Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Hamburg, Leitstelle XPlanung/XBau (E-Mail: xleitstelle@gv.hamburg.de)
Fundstelle im 3. NAP (PDF): Seite 48 – 49.
Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023