Länder, Kreise, Städte, Gemeinden, andere Gebietskörperschaften und Regionen

Bundesrat
Foto: Lizenzfreies Bild
Die Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP) löst nicht nur an unterschiedlichsten Stellen auf allen Ebenen Debatten über die Möglichkeiten, Vor- und auch Nachteile von Open Government aus. Ganz konkret stellt sich die Frage, wie es gelingen kann, dass sich die Länder, Kreise, Städte und Gemeinden sowie Regionen mit Selbstverpflichtungen in die Nationalen Aktionspläne (NAP) einbringen können.
Seitens der OGP ist die Zusammenarbeit in föderalen Systemen im Zuge der NAP-Prozesse nicht explitzit geregelt.
Das Interesse der Länder am OGP Prozess ist auch dokumentiert durch einen Beschluss des Bundesrates von 2015.
Link: Beschluss, Stellungnahme der Bundesregierung zum Beschluss
Darüber hinaus bietet selbstverständlich nicht nur der OGP-Prozess Ort und Struktur für Open Government in Deutschland. Kernideen hinter diesem Leitbild sind auf allen Ebenen in verschiedensten Politikfeldern bereits seit langem Praxis - oder werden, teilweise inspiriert durch die Teilnahme an der OGP - vermehrt diskutiert. Dazu gehören auch Modellprojekte (s. Ende der Seite).
Einbindung der Länder und Kommunen im 2. NAP

Logo: IT-Planungsrat
Foto: Logo: It-Planungsrat
Mit Beschluss des IT-Planungsrates, einem Gremium des Bundes und der Länder zur ebenenübergreifenden Zusammenarbeit in Fragen der Informationstechnologie, existiert ab dem 2. NAP die Möglichkeit, dass Verpflichtungen aller Ebenen ("...Landkreisen, Städten, Gemeinden, Regionen und anderen Gebietskörperschaften") einbezogen werden können.
Der Bund hat die Länder daher über die Möglichkeit der Einbindung eines "Länderkapitels" und die grundsätzlichen OGP-Regularien informiert. Sofern Verpflichtungen auf diesen Ebenen erarbeitet werden, können sie im 2. NAP berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Länder untereinander Einigkeit über einen solchen Beitrag erzielen.
Link: Beschluss
Wie machen andere Staaten das?
Die Einbindung anderer Verwaltungsebenen wird in denOGP-Teilnehmerstaaten sehr unterschiedlich (oder gar nicht) gehandhabt. Beispielsweise können NAP gesonderte Kapitel enthalten oder Verpflichtungen, die bereits ebenenübergreifenden Charakter aufweisen. Letzteres ist in Teilen bereits im 1. deutschen NAP der Fall, z.B. beim Geoinformationswesen. Denkbar sind auch Verpflichtungen, die mittelbare oder unmittelbare Wirkung auf andere Verwaltungsebenen haben.
Das OGP Local Program

Bildschirmfoto: OGP SubnationalProgram
Foto: Quelle: OGP Video von 2017 (s. https://www.youtube.com/watch?v=UBql0brzx-I )
Aus einem Pilotprogramm zur Einbindung "sub-nationaler" Verwaltungen hat die OGP selbst das Local Program etabliert. Ausgewählte Teilnehmer unterschiedlicher Ebenen und Größen, von Städten über Bezirke bis hin zu Landesteilen können unabhängig vom nationalen Handeln eigenständig den OGP-Prozess durchlaufen und Aktionspläne zu Open Government entwickeln. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Staaten bereits OGP-Teilnehmer sind. Derzeit hat das Local Program keine Teilnehmer aus Deutschland.
Mehr zu diesem Programm erfahren Sie unter diesem Link auf der Website der OGP. Des Weiteren geben ein Bericht von 2017 "What's in the Sub-National Action Plans" und ein Video der OGP einen Einblick über Reformen unterschiedlicher Teilnehmer des Programms und seines Vorgängers.
Modellkommunen Open Government

Illustration: Modellkommune Open Government
Foto: www.open-government-kommune.de / Elisabeth Deim (www.elisabethdeim.com)
Neun Modellkommunen aus allen Teilen der Bundesrepublik – von der Millionenstadt bis zur 4000-Einwohner-Gemeinde – arbeiten zwei Jahre zusammen, um die Praktikabilität und Effektivität von Open Government auf kommunaler Ebene aufzuzeigen.
Ein Projekt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und der kommunalen Spitzenverbände. Mehr Informationen finden Sie unter www.open-government-kommunen.de