Alle Verpflichtungen im Zeitplan
Der Zwischenbericht zeigt, dass alle Maßnahmen des 2. Nationalen Aktionsplans im Zeitplan liegen.

Hintergrundmotiv der Titelseite des 2. NAP
Foto: Bundeskanzleramt (CC BY)
Die Bundesregierung hat am 14. Oktober den Zwischenbericht zur Umsetzung des Zweiten Nationalen Aktionsplans 2019-2021 im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP) beschlossen.
Der Zwischenbericht zeigt, dass es bislang keine substantiellen Verzögerungen aufgrund der Covid19-Pandemie gibt. Offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln ist weiterhin und auch über den Aktionsplan hinaus wichtiges Element dieser Bundesregierung – gerade im Bezug auf den Umgang mit der Pandemie.