Einblicke in die Verpflichtungen des Dritten Nationalen Aktionsplans
Der Aufbau und die Pilotierung der Open-Source-Plattform Open CoDE (Verpflichtung im aktuellen 3. NAP im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership) gehen weiter voran. Seit dem 8. April diesen Jahres erfolgte die erste Quellcode-Publikation auf der Plattform durch das Projekt E-Gesetzgebung.
Der Ausbau der Open-Source-Plattform Open CoDE (opencode.de) geht weiter voran. Sie ist mittlerweile im Wirkbetrieb und steht interessierten Nutzern und Nutzerinnern zur Ablage bzw. Weiterentwicklung von offenen Quellcodes, zum Informationsaustausch sowie zur Gründung und Pflege eigener Communities zur Verfügung.
Einen wichtigen Beitrag für die Open-Source-Plattform leistet bspw. die Dienstekonsolidierung des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): Ein Teil des Quellcodes der E-Gesetzgebung wird unter der Open-Source-Lizenz MPL-2.0 auf Open CoDE veröffentlicht. Somit ist die E-Gesetzgebung eines der ersten Softwareprojekte des Bundes, das seinen Quellcode frei verfügbar macht unter https://gitlab.opencode.de/bmi/e-gesetzgebung.
E-Gesetzgebung als agiles Projekt
Das Ziel der E-Gesetzgebung ist die vollständige elektronische und medienbruchfreie Abbildung des Rechtssetzungsprozesses des Bundes – vom Entwurf des Regelungsvorhabens über die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bis hin zur Einbindung des Deutschen Bundestages und Bundesrates. Die E-Gesetzgebung stellt die Gesetzgebungsarbeit zukunftssicher und modern auf.
Open Source als Erfolgsfaktor
Neben der agilen Softwareentwicklung baut die E-Gesetzgebung auf einen weiteren wesentlichen Erfolgsfaktor: die Entwicklung als Open-Source-Software. Das übergeordnete politische Ziel dieses Ansatzes ist die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland.
Darüber hinaus hat die Entwicklung als Open-Source-Software weitere Vorteile. Die E-Gesetzgebung und alle am Gesetzgebungsprozess beteiligten Stellen des Bundes sind unabhängig von proprietärer Software und deren Anbietern. Somit entfallen Vertragsbindungen und Folgeaufwände. Ebenso wird mit der Veröffentlichung des Quellcodes die Nachnutzbarkeit auf föderaler, inter- und supranationaler Ebene ermöglicht.
Neben dem Gedanken der digitalen Souveränität und der Nachnutzbarkeit entspricht die Veröffentlichung des Quellcodes der E-Gesetzgebung auch dem Open-Government-Gedanken. Im Sinne des Mottos „Public Money, Public Code“ erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie interessierte Entwicklerinnen und Entwickler volle Transparenz über den Quellcode der Software. So kann das Projekt auch von Feedback durch projektferne Personen profitieren.
Auf dem Weg hin zur Veröffentlichung des Quellcodes galt es, eine geeignete Lizenz zu identifizieren, bestehende Verträge zu prüfen und weitere organisatorische und technische Fragen zu klären. Von diesen Erfahrungen können in Zukunft andere Projekte der Verwaltung profitieren.
Nächste Schritte
Mit der Open-Source-Plattform wurden Grundlagen und Hilfestellungen geschaffen für die sichere Teilnahme an Open Source in der Verwaltung (Lizenzrichtlinie, Coding-Grundsätze, Kollaborationsguidelines etc.).
Jetzt gilt es, Leben auf die Plattform zu bringen! Alle Interessierten werden eingeladen, sich einen Überblick über die Plattform zu verschaffen, sich zu registrieren und diese mit weiteren Inhalten zu füllen. Auch die Mitarbeit an der Verbesserung von Open CoDE selbst ist herzlich willkommen und über verschiedene Wege auf der Plattform möglich!
Ziel ist es, die Plattform weiter zu verbessern und Communities rund um Open CoDE mit Interessierten aus Verwaltung, Industrie und Gesellschaft aufzubauen.
Hier finden Sie Informationen und Wege zum Mitmachen: opencode.de/mitmachen. Weitere Fragen & Antworten finden Sie ebenfalls auf der Plattform (opencode.de/faq).