Gruppenfoto European Open Government leaders forum

Gruppenfoto European Open Government leaders forum Mailand 2018

Foto: CC-BY-3.0 Dipartimento per la funzione pubblica / Open.gov.it (http://open.gov.it/photo-european-opengov-leaders-forum/)

Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, deren Teilnehmerstaaten sich für die Förderung von offenem Regierungs- und Verwaltungshandeln (Open Government) einsetzen. Durch die Umsetzung nationaler Aktionspläne (NAP) werden verschiedenste Vorhaben zu Transparenz, Bürgerbeteiligung, sowie der Nutzung neuer Technologien zur besseren Regierungsarbeit gefördert und regelmäßig evaluiert.

Ziel des OGP-Prozesses ist die Stärkung von Reformen durch Expertise und Inspiration. Eine Erhöhung der politischen Sichtbarkeit von Reformprojekten mit Bezügen zu Transparenz und bürgerschaftlichem Engagement, der Bekämpfung von Korruption sowie der Nutzung neuer Technologien, soll messbare Fortschritte in Richtung offenen Regierungshandelns befördern. Die OGP unterstützt durch einen Prozess aus enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und internationalem Austausch die in den Aktionsplänen definierten nationalen Selbstverpflichtungen.

Am 7. Dezember 2016 hat die Bundesregierung die Teilnahme an der OGP erklärt und im August 2017 einen ersten nationalen Aktionsplan vorgelegt. Die OGP wurde im Jahr 2011 von Brasilien, Indonesien, Mexico, Norwegen, den Philippinen, Südafrika, dem Vereinigten Königreich und den USA gegründet. Derzeit beteiligen sich an der OGP 78 Staaten und etwa ebenso viele Teilnehmende Körperschaften der Landes- oder Kommunalebene im Rahmen des „Local Program“.

Wie funktioniert der OGP-Prozess?

"Theory of Change" der OGP

"Theory of Change" der OGP

Foto: OGP

Die Teilnahme an der OGP setzt die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans im Zweijahrestakt voraus. Jeweils zur Halbzeit sowie zum Ende des Umsetzungszeitraums eines Aktionsplans evaluiert sowohl die Regierung selbst, als auch der unabhängige Berichtsmechanismus der OGP (IRM, siehe auch Berichtswesen) den Fortschritt bei der Umsetzung der in den Aktionsplänen enthaltenen Selbstverpflichtungen.

Jeder NAP enthält Verpflichtungen mit Bezug zu Open Government, zu deren Umsetzung sich die jeweils verantwortlichen Regierungsstellen (z.B. Ministerium, Bundesland, Behörde) verpflichten.  Die Verpflichtungen haben gemäß Kriterien der OGP folgenden Anforderungen zu genügen:

  • Die Verpflichtungen müssen in Zusammenarbeit zwischen Politik/Verwaltung, Zivilgesellschaft und ggf. weiteren gesellschaftlichen Akteuren entwickelt werden.
  • Dazu ist eine frühzeitige und breite Kommunikation des Prozesses, hohe Transparenz des Verfahrens, eine Dokumentation der Beteiligungsergebnisse und regelmäßiges Feedback zu den Beiträgen gefordert.
  • Die Verpflichtungen sollen so ausgestaltet sein, dass eine Umsetzung in der Laufzeit des NAP von 2 Jahren möglich ist und entsprechende Meilensteine für eine Messbarkeit der Fortschritte sorgen

Die OGP ist als gemeinsamer Lernprozess konzipiert: Da sowohl die Aktionspläne als auch deren Evaluationen publiziert werden, sind die Teilnehmer der Partnership besonders daran interessiert, messbare Fortschritte zu erzielen und den Prinzipien der OGP entsprechend ambitionierte Projekte umzusetzen. Um auch transnationales Lernen zu ermöglichen, ist der virtuelle Austausch wie auch der Austausch vor Ort durch regelmäßig stattfindende Konferenzen und Gipfeltreffen, fachbezogene Arbeitsgruppen und Workshops zentraler Bestandteil der Arbeit im Rahmen der Teilnahme an der OGP.

Ziele

Die Teilnahme Deutschlands an der OGP stellt ein wichtiges Signal für den Veränderungsprozess in der Verwaltung hin zu Digitalisierung, Öffnung, Zusammenarbeit und Weiterentwicklung im Sinne von Open Government dar. Der OGP-Prozess ermöglicht neben dem internationalen Erfahrungsaustausch eine politische Akzentuierung von Reformprojekten, darunter beispielsweise Open Data.

Über konkrete nächste Schritte und Möglichkeiten der Mitarbeit erfahren Sie unter dem Menüpunkt Mitmachen. Über Inhalte aktueller und bisheriger Aktionspläne erfahren Sie unter Aktionspläne und Berichte.

Regularien und Grundlagen

OGP-Teilnehmerstatus haben solche Staaten, die eine Absichtserklärung ("Letter of Intent") eingereicht haben, unter Wahrung der OGP-Prinzipien mit der Erarbeitung eines ersten Aktionsplans begonnen haben und im Zweijahresrythmus weitere erarbeiten.

Eine Broschüre der OGP fasst die wesentlichen Aspekte der internationalen Initiative zusammen (Download: Broschüre der OGP, dt. Übersetzung Version 1.1 ). Die Arbeit der OGP und der Teilnahmeprozess ist im Wesentlichen in einer Satzung ("Articles of Governance") und den auf der Internetpräsenz der OGP einsehbaren Handreichungen ("Guidance Notes") oder Richtlinien ("Policies") verankert, beispielsweise zur Rolle von Ländern, Kommunen und der Legislative, sowie Anleitungen zur Erstellung von Aktionsplänen oder der Moderation der Konsultationsverfahren.

Seitens der Bundesregierung sind im Wesentlichen der Koalitionsvertrag über die 18. Legislaturperiode, der Bundesratsbeschluss 462/15 vom 11. November 2015, die Gemeinsame Erklärung zum Deutsch-Französischen Ministerrat vom 7. April 2016, die am 7. Dezember 2016 eingereichte Absichtserklärung, und der von der Bundesregierung am 16.August 2017 verabschiedete erste Nationale Aktionsplan Grundlage für die Teilnahme an der OGP. Der Koalitionsvertrag über die 19. Legislaturperiode unterstreicht diese Verpflichtung. Grundlage für die Einbindung der Länder ab dem 2. Nationalen Aktionsplan sind die Parameter des Beschlusses 2018/18 des IT-Planungsrates vom 16. April 2018. Der 3. Nationale Aktionsplan wurd eim Sommer 2021 vorgelegt. Im Koalitionsvertrag über die 20. Legislaturperiode bekennen sich die Koalitionspartner ebenfalls zu den Grundwerten von Open Government sowie zur Umsetzung und Weiterentwicklung der NAP.

Weiterführende Informationen

Dieser Artikel wird Anfang 2022 grundlegend überarbeitet werden.