Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 14
Schleswig-Holstein wird technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um öffentlich bereitgestellte Daten und Informationen zukünftig im Linked Open Data (LOD) Format bereitzustellen. Vom Land erhobene und veröffentliche Datensätze sollen einheitlich unter Verwendung des RDF ausgezeichnet und mittels der Abfragesprache SPARQL einfach abfragbar und miteinander kombinierbar werden.
Steckbrief
Umsetzungszeitraum im 4. NAP: Juni 2023 – Juni 2025
Federführung: Land Schleswig-Holstein, Staatskanzlei
Das Land Schleswig-Holstein hat in den letzten Jahren große Fortschritte im Bereich Open Government Data gemacht, die für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen interessant und relevant sind. Eine große Menge an Informationen und Datensätzen konnte generiert und veröffentlicht werden. Die Herausforderung besteht darin, dass vieles davon zwar schon in maschinenlesbarer Form veröffentlicht wurde, diese Daten aber über keine (oder nur unzureichende) Eigenschaften verfügen, um schnell gefunden und mit anderen Daten verknüpft zu werden. Zivilgesellschaft, Forschende und Unternehmensvertreter können offene Daten häufig nicht finden, da diese Daten nicht miteinander verknüpft sind.
Schleswig-Holstein wird technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um öffentlich bereitgestellte Daten und Informationen zukünftig im Linked Open Data (LOD) Format bereitzustellen. LOD bedeutet, dass die Daten so beschrieben werden, dass sie aufeinander referenziert werden können. Dafür werden Metadaten und Daten unter Verwendung des Resource Description Framework (RDF) aufbereitet (automatisch unter Verwendung der bereits im Open-Data-Portal vorhandenen Informationen) und über einen sogenannten „SPARQL-Endpunkt” der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. SPARQL ist eine Abfragesprache für Inhalte in RDF-Datenbeständen, um beliebige Abfragen durchzuführen.
Mit der Transformation der offenen Daten zu Linked Open Data können diese von der Zivilgesellschaft, von Forschenden sowie von Unternehmen, unabhängig von kommerziellen Anbietern besser gefunden, miteinander verknüpft und intelligent genutzt werden. Vom Land erhobene und veröffentliche Datensätze sind einheitlich unter Verwendung des RDF ausgezeichnet und mittels der Abfragesprache SPARQL einfach abfragbar und miteinander kombinierbar.
Ein Anwendungsfall werden die in Verpflichtung 13 gewonnenen Haushaltsdaten sein. Gemeinsam mit der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen wird die notwendige Semantik für Haushaltsdaten als Linked Open Data erarbeitet, so dass beide Datensätze miteinander „sprechen“ können.
Die Bereitstellung und bessere Nutzmöglichkeiten der offenen Verwaltungsdaten des Landes stärken die Transparenz über das Regierungshandeln, befähigen Bürgerinnen und Bürger, tragen zu einem modernen und kostenfreien Informationszugang bei und schaffen neue Wertschöpfungsmöglichkeiten für Unternehmen in der sich weiter entwickelnden Datenökonomie.
Zusätzliche Informationen
Open-Data-Portal Schleswig-Holstein
Offene-Daten-Gesetz Schleswig-Holstein
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Verzögert.
Details: -
Umsetzung laut NAP: 4. Quartal 2023 – 1. Quartal 2024
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: -
Umsetzung laut NAP: 1. Quartal 2024 – 3. Quartal 2024
Aktueller Status: In Umsetzung.
Details: -
Umsetzung laut NAP: 1. Quartal 2024 – 3. Quartal 2024
Aktueller Status: In Umsetzung.
Details: -
Umsetzung laut NAP: 4. Quartal 2023 – 2. Quartal 2025
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Jesper Zedlitz (opengovernment@lr.landsh.de)
Andere beteiligte Akteure (staatl.): Land Berlin, Senat für Finanzen
Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 44-45.
Zuletzt aktualisiert: 28.10.2024
Dieses Vorhaben ist eine Maßnahme des Landes Schleswig-Holstein. Die Maßnahmen der Länder sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht Gegenstand des Beschlusses der Bundesregierung, anders als die sonstigen Inhalte dieses Aktionsplans. Sie waren Gegenstand einer Entscheidungsfindung in den jeweiligen Ländern.