Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 13 Visualisierung von Haushaltsdaten von Kommunen und des Landes (Verpflichtung Schleswig-Holstein)

Schleswig-Holstein wird eine Online-Plattform einrichten, in der den Bürgerinnen und Bürgern die Haushaltsdaten niedrigschwellig und interaktiv nähergebracht werden. Die Visualisierung von Haushaltsdaten ermöglicht ein umfassendes Bild von der Verwendung der (Steuer-)Beiträge. Auch einige Kommunen werden einbezogen.

Foto vom Holstentor in Lübeck

Lübeck, Holstentor (Schleswig-Holstein)

Foto: Lizenzfrei (CC 0)

Steckbrief

Umsetzungszeitraum im 4. NAP: Juni 2023 – Juni 2025

Federführung: Land Schleswig-Holstein, Staatskanzlei

Zusätzliche Informationen

Meilensteine und Monitoring

Mit Ende der Laufzeit im Sommer 2025 gilt der 4. NAP als umgesetzt. Eine weitere Aktualisierung dieses Steckbriefes erfolgt nicht.

Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.

Kontaktinformationen und Sonstiges

Zuständige Organisationseinheit: Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Jesper Zedlitz (opengovernment@lr.landsh.de)  

Andere beteiligte Akteure (staatl.): Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Amt Hüttener Berge, Hansestadt Lübeck, Stadt Norderstedt, Stadt Rendsburg

Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 42-43.

Zuletzt aktualisiert: 19.12.2025

Dieses Vorhaben ist eine Maßnahme des Landes Schleswig-Holstein. Die Maßnahmen der Länder sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht Gegenstand des Beschlusses der Bundesregierung, anders als die sonstigen Inhalte dieses Aktionsplans. Sie waren Gegenstand einer Entscheidungsfindung in den jeweiligen Ländern.