Dritter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 8.2
Nordrhein-Westfalen (NRW) wird die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass auch Daten von Unternehmen der Daseinsvorsorge als Open Data veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen alle Datenbereitsteller des öffentlichen Sektors aus NRW (Unternehmen der Daseinsvorsorge, Kommunen und Behörden des Landes) bei der nutzerfreundlichen Veröffentlichung qualitativ hochwertiger Daten unterstützt werden. Wahldaten sollen standardisiert und Datenbereitsteller für die Qualität ihrer Daten sensibilisiert werden.
Steckbrief
Umsetzungszeitplan im 3. NAP: 30. September 2021 – 31. August 2023
Federführung: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und Arbeitskreis Open Government
Nordrhein-Westfalen konnte in den letzten Jahren die guten Rahmenbedingungen für Open Data und Open Government noch weiter verbessern. Vor allem in zentralen Themen wie Rechtssicherheit und technische Infrastruktur konnten entscheidende Fortschritte erzielt werden. So wurde im Juni 2020 mit Einführung des § 16a des E-Government-Gesetzes NRW eine rechtliche Grundlage geschaffen, die die Behörden des Landes verpflichtet, ihre Daten als Open Data zu veröffentlichen. Auch Kommunen können ihre Daten entsprechend veröffentlichen. Damit einhergehend wurde für die Behörden des Landes eine zentrale Beratungsstelle Open Data beim Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik (CIO) eingerichtet und Open Data-Beauftragte in jedem Landesressort etabliert. Im Bereich der technischen Infrastruktur konnten unter anderem die Selbstverpflichtungen aus dem Zweiten Nationalen Aktionsplan der OGP erfolgreich umgesetzt werden. Für Behörden des Landes und für Kommunen wurde durch die Entwicklung eines Software-Tools die Möglichkeit geschaffen, ihre Daten über das zentrale Metadatenportal des Landes – Open.NRW – einfach, nutzerfreundlich und kostenfrei zu veröffentlichen. Seitdem haben sich 16 – vorwiegend kleinere – Kommunen aus NRW dazu entschieden, diesen Service zu nutzen und ihre Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der veröffentlichten Datensätze auf dem Portal ist von rd. 3800 auf rd. 4500 angewachsen.
Trotz der großen Fortschritte sind noch nicht alle Datenschätze aus NRW gehoben. Dabei liegen auch viele sehr interessante und teils noch nicht veröffentlichte Daten nicht bei Behörden, sondern bei Unternehmen der Daseinsvorsorge, beispielsweise liegen Daten aus dem Bereich der Mobilität bei Verkehrsbetrieben bzw. Verkehrsverbünden. Ein konkretes Angebot zur Unterstützung einer aktiven Open Data-Praxis bei den Unternehmen der Daseinsvorsorge in NRW gibt es vereinzelt, nicht jedoch systematisch und übergreifend. Jedoch gerade die breite Veröffentlichung und zentrale Verfügbarkeit auch dieser Daten des öffentlichen Sektors ist wichtig, handelt es sich hierbei häufig um sogenannte Hochwertige Daten (laut PSI-Richtlinie) und damit um solche, denen ein besonders hoher wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen zugeschrieben wird.
Entscheidend für den tatsächlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen der Daten ist letztendlich auch, dass sie in hoher Qualität zu Verfügung stehen. Auch wenn Nordrhein-Westfalen unter anderem durch seine umfassenden Erfahrungen und Maßnahmen im Bereich Open Data seit 2014 und durch die gesetzliche Regelung (§ 16a EGovG NRW) bereits sehr gut aufgestellt ist, gibt es Verbesserungspotenzial bei der Datenqualität. Wahldaten werden bei jeder Wahl in diversen Formaten und Grafiken gezeigt. Diese Daten sind allerdings nicht offen und einheitlich strukturiert, wobei jede Verwaltung selber entscheidet, was genau dargestellt wird.
Ziel ist es, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um möglichst umfassend auch Daten von Unternehmen der Daseinsvorsorge als Open Data zu veröffentlichen. Darüber hinaus sollen alle Datenbereitsteller des öffentlichen Sektors aus NRW (Unternehmen der Daseinsvorsorge, Kommunen und Behörden des Landes) konkret dabei unterstützt werden, ihre Daten qualitativ hochwertig, möglichst standardisiert und nutzerfreundlich zu veröffentlichen. Wahldaten sollen standardisiert und Datenbereitsteller für die Qualität ihrer Daten zu sensibilisiert werden. Insgesamt soll damit ein Beitrag zur verstärkten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzung der Daten geleistet werden.
Die EU stellt mit der PSI-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors auch konkrete Anforderungen an die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors, welche aktuell in nationales Recht (Datennutzungsgesetz) umgesetzt wird. Hiervon betroffen sind auch die Behörden des Landes, die Kommunen und die Unternehmen der Daseinsvorsorge. NRW möchte mit der Selbstverpflichtung insbesondere auch über NRW hinaus Impulse für eine möglichst proaktive und nachhaltige Umsetzung der PSI-Richtlinie in Deutschland setzen.
Durch Schaffung eines technischen Angebots zur kostenfreien Veröffentlichung der Daten von Unternehmen der Daseinsvorsorge auf dem Open Data-Portal des Landes – Open.NRW – sollen die Unternehmen der Daseinsvorsorge dabei unterstützt werden, Teil einer aktiven Open Data-Landschaft in NRW zu werden. Durch die Öffnung der zentralen Open Data-Infrastruktur des Landes für diese Unternehmen werden zudem nachhaltige Lösungsoptionen für die Umsetzung der PSI-Richtlinie (DNG) auf Landesebene etabliert.
Ein Standardisierungsvorhaben soll die Qualität konkreter Daten weiter erhöhen. Ein offener Wahldatenstandard soll ermöglichen, dass Ergebnisse beliebiger Wahlen in definierter Form offen nutzbar sind. Über eine Web-API sollen die Daten aller Kommunen in Rohform gesammelt und in einem landesweiten Wahldatenportal gesammelt und wieder via API im entwickelten Standard angeboten werden. Über die Web-Seite sollen die Daten aufbereitet via komfortabler Weboberfläche in Rohform bereitgestellt werden.
Die Erhöhung der Datenqualität soll durch Schulungen und durch technische Tools für die Datenbereitsteller auf dem Open.NRW-Portal weiter unterstützt werden. Durch die Entwicklung von Schulungsangeboten für Datenbereitsteller soll sichergestellt werden, dass die Datenbereitsteller ihre Daten so strukturieren und beschreiben, dass sie leicht gefunden werden können und in einer nutzerfreundlichen und standardisierten Form zur Verfügung stehen. Technische Tools sollen dies durch Reporting- und Prüfmöglichkeiten unterstützen.
Mit der Verpflichtung soll durch die Offenlegung zusätzlicher Daten und der Verbesserung ihrer Qualität ein Beitrag zu mehr Transparenz geleistet werden. Darüber hinaus soll Technologie für mehr Offenheit eingesetzt werden: Es wird eine zentrale Plattform ausgebaut, um den Zugang zu und die Nutzung von Daten zu vereinfachen. Für Datenbereitsteller werden dadurch auch Kosten und Hürden der Datenveröffentlichung abgebaut, die regelmäßig einen zentralen Hinderungsgrund der Datenveröffentlichung darstellen.
Zusätzliche Informationen
- RICHTLINIE (EU) 2019/1024 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationendes öffentlichen Sektors (Neufassung): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L1024
- Die Verpflichtung knüpft an die Verpflichtung Nordrhein-Westfalen I „Infrastruktur und Rahmenbedingungen für Open Government in Nordrhein-Westfalen ausbauen“ aus dem 2. Nationalen Aktionsplan im Rahmen der Open Government Partnership an.
- Arbeitskreis Open Government https://open.nrw/open-government/der-arbeitskreis
- Open Data-Portal Open.NRW: https://open.nrw/
- Website Standard für Offene Wahldaten: https://offenewahldaten.de/
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: Regelung zur kostenfreien Nutzung des Open.NRW-Portals für Unternehmen der Daseinsvorsorge wurde durch die am 14. Januar 2022 in Kraft getretene Open Data Verordnung getroffen. Seit dem 15. Juni 2022 können Unternehmen der Daseinsvorsorge ihre Daten über Open.NRW veröffentlichen: https://open.nrw/daseinsvorsorge
Umsetzung laut NAP: September 2021 bis März 2022
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: Metadata Quality Assessment-Tool (MQA) wurde in den Probebetrieb genommen: https://mqa2-open.nrw.de/mqa/?locale=de
Umsetzung laut NAP: September 2021 bis Dezember 2022
Aktueller Status: Umsetzung begonnen.
Details: Im Oktober 2021 wurde eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem KDN (Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister NRW) und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen geschlossen. Der KDN übernimmt die Rolle einer zentralen Beratungsstelle für Kommunen zum Thema Open Government und Open Data in Nordrhein-Westfalen und soll auch die gemeinsame Entwicklung, Verbreitung und Förderung von IT-Schnittstellenstandards wie den Wahldatenstandard voranbringen und Kommunen hierzu beraten.
Die Entwicklung des offenen Wahldatenstandards sollte im Rahmen des OZG-Projektes Wahlen im Themenfeld Engagement und Hobby erfolgen. Da Nordrhein-Westfalen die Federführung für das Projekt an den Bund zurückgegeben hat, wurde die Umsetzung des Wahldatenstandards zurückgestellt. Es wurde sich zunächst darauf konzentriert, die Bereitstellung der Wahlergebnisse als Open Data zu verbessern. Zwischenzeitlich werden diese in einem automatischen und standardisierten Prozess aus der Landesdatenbank NRW, der zentralen Veröffentlichungsplattform für die amtliche Statistik in Nordrhein-Westfalen, in das Open Data-Portal des Landes übertragen.
Siehe dazu: https://www.kdn.de/fileadmin/user_upload/Blog-Template_Wahlen.pdf
https://open.nrw/opennrw-und-die-landesdatenbank-nrw
Umsetzung laut NAP: September 2021 bis Dezember 2021
Aktueller Status: Keine Umsetzung.
Details: Abgabe Federführung an den Bund.
Umsetzung laut NAP: Januar 2022 bis August 2023
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW, Referat II A 4 Beratungsstelle Open Data
(E-Mail: kontakt@open.nrw.de)
Andere beteiligte Akteure: Wahldaten: Open Knowledge Foundation, Dachverband kommunaler IT-Dienstleister NRW (KDN), Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (kdvz). Wahldaten: vote iT GmbH.
Fundstelle im 3. NAP (PDF): Seite 50 – 52.
Zuletzt aktualisiert: 09.02.2024