Open Government Deutschland Logo

Open Government Deutschland Logo (Vorschau)

Foto: Bundeskanzleramt, Verwendung gemäß Nutzungsbedingungen

Eine möglichst einfache und breite Nutzung des vom Bundeskanzleramt bereitgestellten Logos ist erwünscht. Damit Missbrauch dem Logo nicht schadet, sind auf dieser Seite die rechtlichen und gestalterischen Bedingungen für deren Nutzung definiert.

Logo

Die Nutzung des „Open Government Deutschland“-Logos (inkl. Key Visual) ist nur gemäß den Bedingungen dieses Styleguides gestattet und unterliegt der Zustimmung des Bundeskanzleramts. Die widerrechtliche Verwendung ist unzulässig.

OG Deutschland Logo

OG Deutschland Logo

Foto: Bundeskanzleramt, Nutzung gemäß Styleguide

OG Deutschland Logo Englisch

OG Deutschland Logo Englisch

Foto: Bundeskanzleramt, Nutzung gemäß Styleguide

Die Nutzung ist unter folgenden Bedingungen gestattet:

  • Vor der Verwendung des Logos muss vom Bundeskanzleramt unter OGP@bk.bund.de eine formlose Zustimmung eingeholt werden.
  • Die Verwendung des Logos geschieht im Rahmen von Aktivitäten mit in-haltlichem bzw. fachlichem Bezug zu Open Government. Die beabsichtigten Aktivitäten sind daher vom Verwender näher darzulegen. Außerdem ist zu erläutern, wo und in welchem Kontext das Logo eingebettet werden soll; ggf. ist ein Vorschaubild beizufügen.
  • Der Verwender ist nicht berechtigt, eine Nutzungserlaubnis an Dritte zu erteilen oder die Erlaubnis zu übertragen.
  • Die Verwendung geschieht unter Beachtung der auf dieser Seite dargestellten technischen Designvorgaben. Eine Nutzung des Logos in einer Form, die von der Gestaltung im Styleguide abweicht, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers zulässig.
  • Durch die Verwendung des Logos darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich um eine offizielle Aktivität oder ein Kommunikationsprodukt der Bundesregierung, des Bundeskanzleramtes oder der OGP handelt. Insbesondere darf das Logo nicht als einziges oder primäres Designelement eingesetzt werden.

Schutzzone

Die Schutzzone beschreibt den Mindestabstand des Logos zum Formatrand oder zu anderen Layout-Bestandteilen. Sie ergibt sich aus dem Maß des schwarz-rot-goldenen Bildelementes. Innerhalb der Schutzzone dürfen keine weiteren Gestaltungselemente
(Texte, Bilder oder weitere Logos) platziert werden. Das Logo steht ausschließlich auf weißem Hintergrund.

Vermaßtes OG Deutschland Logo mit Schutzzone

Vermaßtes OG Deutschland Logo mit Schutzzone

Foto: Bundeskanzleramt

Keyvisual



OG Deutschland Logo: Key Visual

OG Deutschland Logo: Key Visual

Foto: Bundeskanzleramt

Kombination von Logo und Keyvisual

Die Quadrate des Keyvisuals entsprechen in ihrer Größe dem Bildelement des Logos.
Das Keyvisual wird dementsprechend immer proportional mit dem Logo skaliert. Das Keyvisual ist in seiner Platzierung variabel, bleibt jedoch immer als Vielfaches eines Quadrates horizontal sowie vertikal bündig zum Logo ausgerichtet.

Kombination von Logo und Keyvisual, jeweils in 100%

Kombination von Logo und Keyvisual, jeweils in 100%

Foto: Bundeskanzleramt

Unzulässige Kombination von Logo und Keyvisual

Unzulässige Kombination von Logo und Keyvisual

Foto: Bundeskanzleramt

Downloads

Für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche und Farbmodi liegen entsprechende Dateien in den gängigen Formaten vor (s. Seitenende).

Dateiformate

Bildschirm

  • .svg Vektor-Format, ermöglicht einen transparenten Hintergrund, skalierbar ohne Qualitätsverlust, vergleichsweise geringe Dateigröße, erste Wahl zur Verwendung in Bildschirm-Anwendungen (z.B. Website)
  • .png Pixel-Format, ermöglicht einen transparenten Hintergrund, zweite Wahl zur Verwendung in Bildschirm-Anwendungen, falls das SVG-Format nicht zum Einsatz kommen kann (z.B. auf einigen Online-Plattformen)
  • .jpg Pixel-Format, Dateigrößen-Komprimierung mit Qualitätseinbußen, kein transparenter Hintergrund möglich, wird von den meisten Softwareanwendungen unterstützt, dritte Wahl zur Verwendung in Bildschirm-Anwendungen, falls das SVG und PNG-Format nicht zum Einsatz kommen kann

Allgemeine Hinweise zu Bildschirm-Formaten

  • Die Größen (Pixelmaße) von png- und jpg-Dateien müssen ggf. je nach Anwendungsfall verkleinert werden.
  • Vergrößerungen sind ohne Qualitätsverlust ausschließlich über das svg-Format möglich.
  • Die hier bereitgestellten svg-, png-Dateien liegen im RGB-Farbraum vor und sind daher nicht für die professionelle Druck-Reproduktion geeignet. Bitte verwenden Sie hierzu die eps-Dateien.

Office (Microsoft Office und ähnliche)

  • .emf Kombiniertes Vektor- und Pixel-Format und erste Wahl für den Einsatz in Microsoft-Office-Anwendungen, skalierbar ohne Qualitätsverlust
  • .png Pixel-Format, ermöglicht einen transparenten Hintergrund, zweite Wahl für den Einsatz in Microsoft-Office-Anwendungen oder in anderen Office-Anwendungen, die das emf-Format nicht unterstützen

Allgemeine Hinweise zu Office-Formaten

  • Die Größen (Pixelmaße) von png-Dateien müssen ggf. je nach Anwendungsfall verkleinert werden.
  • Vergrößerungen sind ohne Qualitätsverlust ausschließlich über das emf-Format möglich.
  • Die hier bereitgestellten emf- und png-Dateien liegen im RGB-Farbraum vor und sind daher nicht für die professionelle Druck-Reproduktion geeignet. Bitte verwenden Sie hierzu die eps-Dateien.

Druck

  • .eps Vektor-Format für den Einsatz in professionellen DTP-Programmen, skalierbar ohne Qualitätsverlust, erste Wahl zur Verwendung in professionell produzierten Print-Produkten

Allgemeine Hinweise zu Druck-Formaten

  • Eventuell notwendige Vergrößer- bzw. Verkleinerungen sind mit dem eps-Format jederzeit möglich.
  • Die hier bereitgestellten eps-Dateien liegen in verschiedenen Druck-Farbräumen vor und sind daher nicht für die Darstellung am Bildschirm geeignet. Bitte verwenden Sie hierzu die oben aufgelisteten Bildschirm- bzw. Office-Dateien.
  • .eps-Dateien im CMYK-Farbraum werden für den vierfarbigen professionellen Offset- oder Digitaldruck in CMYK (Euroskala, 4c) eingesetzt.
  • Für Druck-Reproduktionen, die in Sonderfarben, wie bspw. Pantone, oder HKS erfolgen sollen, sind die eps-Dateien mit der Angabe »Sonderfarben« zu verwenden. Die zu verwendenden Sonderfarbe(n) müssen der Druckerei separat mitgeteilt werden.

Logo der OGP

Für eine Nutzung des Logos der OGP wenden Sie sich bitte direkt an die Open Government Partnership.

Link zum Branding Guide der OGP von 2018