Digitale Justiz und "Access to Justice" Rat der Europäischen Union: Chancen der Digitalisierung für den Zugang zur Justiz nutzen!

Die weitere Digitalisierung der Justizsysteme der Mitgliedstaaten birgt ein enormes Potential dafür, den Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten EU den Zugang zur Justiz zu erleichtern und zu verbessern.

Graphic Recording einer Veranstaltung zum Thema Access to Justice

Graphic Recording der Veranstaltung to Access to Justice

Foto: Susanne Asheuer (Illustration)

Am 13. Oktober 2020 hat der Rat der Europäischen Union auf Initiative der deutschen Ratspräsidentschaft Schlussfolgerungen ( was ist das) zur Nutzung digitaler Instrumente für die Verbesserung des Zugangs zur Justiz angenommen. 

Das Thema Digitalisierung der Justiz bildet einen Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft und hat durch die COVID-19-Pandemie an Aktualität und Bedeutung gewonnen. Auch in der Krise müssen die Effizienz und die Belastbarkeit der Justizsysteme gewährleistet und das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt werden. Der Ausbau und die Förderung des Einsatzes von digitalen Technologien sind hierfür eine wesentliche Voraussetzung. Die Schlussfolgerungen beinhalten erste zentrale Leitlinien und gemeinsame Positionen. Sie basieren auf den  Erkenntnissen aus der  Online-Konferenz „Zugang zum Recht im Zeitalter der Digitalisierung“  vom 16. Juli 2020 sowie den bisherigen Diskussionen auf der Ebene der EU und den Mitgliedsstaaten. 

Der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten ist es ein gemeinsames Anliegen, die Digitalisierung der Justizsysteme weiter voran zu bringen und auch ausreichend finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig darf der Einsatz digitaler Technologien die Grundsätze der Justizsysteme nicht untergraben. Es gilt, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte, die Garantie eines wirksamen Rechtsschutzes und das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren zu bewahren. Die Verwendung von Instrumenten mit künstlicher Intelligenz darf weder die Entscheidungsgewalt der Richter oder die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen noch das Recht auf ein faires Verfahren und einen wirksamen Rechtsbehelf verletzen.

Die Vollständige Mitteilung sowie weiterführende Informationen lesen Sie auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Siehe auch: Themenportal Justiz auf der Website der OGP