Aufgeklappter Aktionsplan, Innenteil

Innenansicht 4. NAP

Foto: wird ergänzt

Der Vierte Nationale Aktionsplan (4. NAP) wurde im August 2023 von der Bundesregierung beschlossen. Zusammen mit Beiträgen der Länder Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg stellt er die laufenden Aktivitäten Deutschlands im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP) dar. In diesem Bericht (PDF Download am Ende der Seite) wird zum Jahresende 2024 zum Stand der Umsetzung der im 4. NAP enthaltenen Selbstverpflichtungen berichtet. Aufgrund des vorzeitigen Endes der 20. Legislaturperiode tritt dieser Bericht an die Stelle eines Zwischen- und Abschlussberichts. Ein Monitoring der Umsetzung des 4. NAP wird fortgesetzt für Verpflichtungen, die nicht der Diskontinuität unterfallen. 

Entwicklungen rund um Open Government seit Verabschiedung des Vierten Nationalen Aktionsplans

Die Open-Government-Aktivitäten der Bundesregierung gehen über die im 4. NAP skizzierten Selbstverpflichtungen hinaus und erschöpfen sich auch nicht in den im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 enthaltenden Vorhaben. Die Regierungsarbeit transparenter, partizipativer und kollaborativer zu gestalten, ist eine langfristige Aufgabe, wenn nicht gar eine Daueraufgabe. So kann regelmäßig auch an Vorhaben aus vorangegangenen Aktionsplänen und Initiativen angeknüpft werden. Es zeigt sich, dass das anhaltende Engagement der Bundesregierung Früchte trägt.

Beispielsweise liegt Deutschland im internationalen Vergleich unter den besten sechs Ländern der Transparenzinitiative im Rohstoffsektor (siehe Pressemitteilung ); hierzu enthielt der 1. NAP eine entsprechende Selbstverpflichtung (siehe erster NAP ).

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) macht die digitale Verfügbarkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung transparent. Es wurde eine interaktive Karte entwickelt, die zeigt, welche örtlichen Behörden in den Bundesländern die internetbasierte Fahrzeugzulassung anbieten bzw. wo das Verfahren noch nicht angeboten wird. Außerdem wird der Nutzungsgrad für diese digitale Verwaltungsleistung transparent gemacht (siehe BMDV ).

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erarbeitet derzeit das sog. Forschungsdatengesetz. Es soll den Zugang zu Daten der öffentlichen Hand zu Forschungszwecken verbessern. 

Am 6. März 2024 hat das Bundeskabinett einen Exekutiven Fußabdruck durch Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien beschlossen. Diese neue Regelung verpflichtet die Bundesministerien zur Offenlegung, inwieweit Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zum Inhalt eines Gesetzentwurfs wesentlich beigetragen haben. 

Nutzerzentriertes Regierungshandeln
Die Bundesregierung hat am 30. August 2023 Eckpunkte zum Digitalcheck beschlossen. Neue Regelungen müssen die spätere digitale Umsetzung von Anfang an mitdenken. Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen Leistungen möglichst einfach online nutzen können. Der Gesetzentwurf zum Stromsteuergesetz zum Beispiel hat mit der in der Bundestags-Drucksache 20/12351 veröffentlichten Prozessvisualisierung und den um 15 Mio. Euro ex ante reduzierten Bürokratiekosten eindrücklich gezeigt, wie wirksam die methodische Herangehensweise des Digitalchecks ist.
Die Bundesregierung hat mit dem im Koalitionsvertrag angelegten Instrument des Praxischecks ein systematisches Verfahren zur Überprüfung des bürokratischen Aufwands von Gesetzen und Regelungen entwickelt. Es sieht eine regelmäßige Einbeziehung der Stakeholder vor. Der Praxischeck ist primär eine Methode zum Abbau unnötiger Bürokratie für die Wirtschaft und wird gemeinsam mit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Verwaltungen und Experten in der Regel ex-post durchgeführt (zum Beispiel in Form von Workshops). 
Seit 2015 verfolgt die Bundesregierung mit dem Ansatz wirksam regieren zudem das Ziel, die Perspektive von Bürgerinnen und Bürgern stärker und frühzeitiger bei der Maßnahmengestaltung, insbesondere im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen – im Idealfall schon, bevor ein Paragraph formuliert wird (ex-ante). Hierzu wurden von den Ressorts in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt eine Bandbreite an Projekten mit Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, um politische Vorhaben bürgernäher und wirksamer zu gestalten. Daraus sind standardisierte Instrumente entstanden, die zusammen genommen einen Bürgercheck darstellen. Dieser unterstützt gesetzgebende Ressorts dabei, sich bei der Konzeption von rechtlichen Regelungen an den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern zu orientieren und außerdem die für Bürgerinnen und Bürger relevanten Aspekte für Entscheidungsträger in Regierung und Parlament transparent zusammen zu fassen sowie unerwünschte Nebeneffekte frühzeitig zu identifizieren.
 

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat im Januar 2024 den jährlichen Bericht zum Stand der Digitalen Transformation des Geschäftsbereichs des BMVg veröffentlicht (Bericht als PDF ). Der siebte Bericht ist aktuell in Erstellung. 

Mit dem Open Data Kompass hat das BMDV eine elektronische Schritt-für-Schritt-Abfrage entwickelt, um die Open-Data-Fähigkeit von Verwaltungsdaten (von Datenschutz bis Maschinenlesbarkeit) zu prüfen. Am Ende steht ein aufbereiteter Metadatensatz sowie die Dokumentation des Prüfprozesses. Damit wird die Bereitstellung offener Daten in der Bundesverwaltung weiter gestärkt und gefördert. 

Diese Beispiele zeigen exemplarisch, wie offenes Regierungshandeln in unterschiedlichen Politikfeldern praktiziert wird. 

Meilensteine und Monitoring

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Selbstverpflichtungen aus dem 4. Nationalen Aktionsplan 2023-2025 sowie deren aktueller Umsetzungsstand sind hier online einsehbar.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts (aktualisiert zum 19.12.2024) sind 14 von 15 Selbstverpflichtungen in einem guten Umsetzungsstand. Zwei Selbstverpflichtungen sind bereits vollständig umgesetzt, acht sind in Umsetzung, bei vier ist die Umsetzung einzelner Meilensteine aktuell verzögert. Selbstverpflichtung 1 kann aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden.

Den Bericht können Sie am Seitenende als barrierefreies PDF-Dokument herunterladen: