Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 11
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) wird evaluieren, wie die Nachhaltigkeitsziele in der Gesetzgebung Berücksichtigung finden. Auf Grundlage einer Empfehlung des BMJ und des Bundeskanzleramts sind u.a. im Vorblatt und im Begründungsteil von Gesetzesvorhaben die Auswirkung auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele darzulegen. Es werden mögliche Verbesserungsmaßnahmen geprüft und Fortbildungsmodule erarbeitet.

Sustainable Development Goals
Foto: Statistisches Bundesamt
Steckbrief
Umsetzungszeitraum im 4. NAP: Juni 2023 – Dezember 2024
Federführung: Bundesministerium der Justiz
Die Ziele der Agenda 2030 sind binnen knapper Frist umzusetzen. Aspekte der Nachhaltigkeit sollen daher bei Rechtsetzungsvorhaben bereits von Beginn an mitgedacht werden. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen des Bundeskanzleramtes (BKAmt) und des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) zur Stärkung der Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsziele bei der Erstellung von Gesetzen. Bislang gibt es aber hierfür noch keine ausreichenden Erfahrungswerte oder etablierte Strukturen und Kompetenzen.
Es wird evaluiert, wie die Ressorts die Empfehlungen des BKAmt und des BMJ umsetzen und welche internen Verfahren dazu bestehen. Mögliche Verbesserungsmaßnahmen werden unter Einbeziehung relevanter Stakeholder erarbeitet. Zudem wird ein Fortbildungsmodul zum Thema „Nachhaltigkeit in der Gesetzgebungspraxis“ erarbeitet und geprüft, ob eine Aktualisierung der o.g. Empfehlungen notwendig ist.
Durch die Evaluierung werden erstmals für alle Bundesressorts Informationen vorliegen, wie die Nachhaltigkeitsziele in der Gesetzgebung Berücksichtigung finden. Auf dieser Basis können Best-Practice-Fälle und Synergien gehoben und wirksame Strukturen und Verfahren in den Ressorts geschaffen werden. Mit der neuen Fortbildungsmöglichkeit werden die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt, so dass die Nachhaltigkeit in den Rechtsetzungsvorhaben besser berücksichtigt wird. Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren des Gesetzgebungsprozesses wird durch die so geschaffene Transparenz und deren Einbindung in die Verfahren gestärkt.
Die Verpflichtung erhöht die Transparenz über die Ziele und Wirkungsweise von Gesetzgebungsvorhaben. Diese ist Voraussetzung für Nachvollziehbarkeit und eine effektive Partizipation der Zivilgesellschaft.
Zusätzliche Informationen
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Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: -
Umsetzung laut NAP: Mitte 2023 – November 2023
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: Ausschuss tagte am 27. November.
Umsetzung laut NAP: November 2023 – November 2023
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: Das Fortbildungsmodul „Nachhaltigkeit in der Gesetzgebung“ bietet die BAköV im Rahmen des Grundkurses Rechtsetzung an. Dieses wurde im November 2023 und im April 2024 durchgeführt. Weitere Schulungen sind im September 2024 und November 2024 geplant.
Umsetzung laut NAP: Juli 2023 – November 2023
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: Stakeholderdialog „Nachhaltigkeit in der Gesetzgebung“ fand statt im Rahmen der OGP Woche am 29.05.2024 (online Dialog).
Umsetzung laut NAP: 1. Halbjahr 2024 – 2. Halbjahr 2024
Aktueller Status: In Umsetzung.
Details: -
Umsetzung laut NAP: 2. Halbjahr 2024 – 2. Halbjahr 2024
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: BMJ, Referat DB4 (db4@bmj.bund.de)
Andere beteiligte Akteure (staatl.): Bundeskanzleramt, alle Bundesressorts
Andere ggf. zu beteiligtende Akteure: Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE), Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE), Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 (WPN2030), Sustainable Development Solutions Network Germany (SDSN Germany), Dialoggruppe zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie u.a.
Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 38-39.
Zuletzt aktualisiert: 18.12.2024