Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 3 ÖPP-Transparenzrichtlinie

Der Bund soll bei eigenen Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP)-Projekten verpflichtet werden, eine verständliche Darstellung der für das öffentliche Interesse relevanten Leistungen, Erwartungen und Ergebnisse (z.B. Nutzerzufriedenheit, Ist-Betriebskosten) zu veröffentlichen. Das Bundesministerium der Finanzen wird zu diesem Zweck eine Transparenzrichtlinie erstellen.

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Steckbrief

Umsetzungszeitraum im 4. NAP: August 2023 – Dezember 2025

Federführung: Bundesministerium der Finanzen

Zusätzliche Informationen

Umsetzung einer im Koalitionsvertrag formulierten Verpflichtung; Bezug zum Bericht der Bundesregierung über ÖPP-Projekte im Betrieb (fällig 3. Quartal 2023; vorhergehende Berichte siehe BT-Drs. 18/6898 und 19/25285)

Meilensteine und Monitoring

Mit Ende der Laufzeit im Sommer 2025 gilt der 4. NAP als umgesetzt. Eine weitere Aktualisierung dieses Steckbriefes erfolgt nicht.

Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.

Kontaktinformationen und Sonstiges

Zuständige Organisationseinheit:BMF, Referat VIII C 6 (VIIIC6@bmf.bund.de) 

Andere beteiligte Akteure (staatl.): Bundesressorts (BMVg, Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)

Andere beteiligte Akteure: Bauwirtschaft, ggf. relevante Nicht-Regierungsorganisationen 

Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 22-23.

Zuletzt aktualisiert: 19.12.2025