Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 3
Der Bund soll bei eigenen Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP)-Projekten verpflichtet werden, eine verständliche Darstellung der für das öffentliche Interesse relevanten Leistungen, Erwartungen und Ergebnisse (z.B. Nutzerzufriedenheit, Ist-Betriebskosten) zu veröffentlichen. Das Bundesministerium der Finanzen wird zu diesem Zweck eine Transparenzrichtlinie erstellen.

Symbolbild
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Steckbrief
Umsetzungszeitraum im 4. NAP: August 2023 – Dezember 2025
Federführung: Bundesministerium der Finanzen
Der öffentliche Diskurs der letzten Jahre hat eine anhaltende gesellschaftliche und politische Skepsis gegenüber Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) offengelegt. Kern der öffentlichen Kritik gegenüber ÖPP ist dabei die Befürchtung, dass langfristige wirtschaftliche Vorteile und Risiken zwischen öffentlicher Verwaltung und privaten Partnern ungleich verteilt sind. Diese Befürchtung speist sich vorrangig aus einem geringen Informationsstand über die Entwicklung der tatsächlichen wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Projekte.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird eine Transparenzrichtlinie erstellen. Der Bund soll bei eigenen ÖPP-Projekten verpflichtet werden, die für das öffentliche Interesse relevanter Leistungen, Erwartungen und Ergebnisse von ÖPP-Projekten (z.B. Nutzerzufriedenheit, Ist-Betriebskosten) verständlich darzustellen und zu veröffentlichen. Dabei soll die tatsächliche Entwicklung der ÖPP-Projekte im Verhältnis zu vorher getroffenen Annahmen klar und offen kommuniziert werden.
Diese insgesamt verbesserte Kommunikation zu den oben genannten Inhalten soll zu einer erhöhten Einsicht in ÖPP-Wirkmechanismen und somit zu höherer Akzeptanz gegenüber dieser Beschaffungsvariante und vergleichbaren Formen der Kooperationen führen.
Das Vorhaben schafft Transparenz über Informationen, die als Grundlage für die Entscheidung und Ausgestaltung für ÖPP dienen. Die geplante Richtlinie wird somit zum ersten Mal einen Transparenzstandard für ÖPP-Projekte des Bundes etablieren, der bisher nicht zugängliche Informationen verfügbar macht. Ziel ist zudem, durch die geplante Partizipation und Mitsprache der Zivilgesellschaft bei der Ausgestaltung der Transparenzrichtlinie die berechtigen Informationsbedürfnisse der Öffentlichkeit sicherzustellen.
Zusätzliche Informationen
Umsetzung einer im Koalitionsvertrag formulierten Verpflichtung; Bezug zum Bericht der Bundesregierung über ÖPP-Projekte im Betrieb (fällig 3. Quartal 2023; vorhergehende Berichte siehe BT-Drs. 18/6898 und 19/25285)
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: Die internen Abstimmungen mit den Bundesressorts, die ÖPP-Projekte steuern, zu den Eckpunkten (Rahmen) für eine Transparenzverpflichtung wurden abgeschlossen. Diese Eckpunkte werden im Rahmen der unter Meilenstein 2 dargestellten Öffentlichkeitsbeteiligung inhaltlich konkretisiert werden. Parallel erfolgt ein Austausch mit vergleichbaren nationalen Initiativen (z.B. Australien).
Umsetzung laut NAP: August 2023 – Dezember 2023
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: Die Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf der nachfolgenden Webseite des BMF dokumentiert: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Oeffentlich-Private-Partnerschaften/transparenzrichtlinie.html
Umsetzung laut NAP: Februar 2024 – August 2024
Aktueller Status: Begonnen.
Details: Die Eckpunkte für die Transparenzverpflichtung wurden auf Basis der Öffentlichkeitbeteiligung weiterentwickelt. Auf Grundlage dieser Eckpunkte wird ein Muster für die zu veröffentlichen Angaben erstellt.
Umsetzung laut NAP: September 2024 – Juli 2025
Aktueller Status: -
Details: –
Änderung: Umsetzung bis August 2025 avisiert.
Umsetzung laut NAP: August 2025 – Dezember 2025
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit:BMF, Referat VIII C 6 (VIIIC6@bmf.bund.de)
Andere beteiligte Akteure (staatl.): Bundesressorts (BMVg, Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)
Andere beteiligte Akteure: Bauwirtschaft, ggf. relevante Nicht-Regierungsorganisationen
Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 22-23.
Zuletzt aktualisiert: 12.12.2024