Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 7
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird als zentrales, partizipatives Arbeitsgremium für den Nationalen Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ einen NAP-Ausschuss einrichten, in dem Bund, Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft vertreten sind.
Steckbrief
Umsetzungszeitraum im 4. NAP: 2023 - 2025
Federführung: Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend
Mit dem Ziel, Armut und soziale Ausgrenzung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in der Europäischen Union zu bekämpfen, wurde am 14. Juni 2021 die Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder einstimmig von den Mitgliedstaaten verabschiedet. Die Bundesregierung setzt die Ratsempfehlung mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ um, der am 5. Juli 2023 vom Kabinett beschlossen wurde. Die Herausforderungen bei der Bekämpfung von Kinderarmut und der Umsetzung des NAP liegen insbesondere in einer verbesserten Koordination, Kooperation und Vernetzung aller zuständigen staatlichen sowie der zivilgesellschaftlichen Akteure und in der verstärkten Beteiligung benachteiligter Kinder und Jugendlicher.
Als zentrales, partizipatives Arbeitsgremium wird ein NAP-Ausschuss eingerichtet, der die Umsetzung des NAP bis 2030 sowie das Monitoring begleitet. Der Ausschuss bietet eine Austausch-, Vernetzungs- und Kommunikationsplattform für zuständige Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Zusätzlich werden benachteiligte Kinder und Jugendliche in gesonderten Beteiligungsformaten beratend an der Umsetzung des NAP beteiligt. Dazu wurde gemeinsam mit jungen Menschen ein Konzept für eine angemessene, d.h. niedrigschwellige und zielgruppengerechte Beteiligung erarbeitet. Die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung werden in den NAP-Ausschuss einfließen. Alle zwei Jahre werden außerdem Fortschrittsberichte veröffentlicht, die Transparenz über die Erreichung der Maßnahmen schaffen. Auf der Website www.neue-chancen-fuer-kinder.de wird die Öffentlichkeit über die Umsetzung des NAP informiert.
Der NAP-Ausschuss wird ein wirksames Instrument sein, um Koordination, Kooperation und Vernetzung zur Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland zu verbessern. Zudem trägt der Ausschuss dazu bei, Transparenz über entsprechendes Regierungshandeln in der Fachöffentlichkeit und Zivilgesellschaft zu schaffen. Das Konzept zur konsultativen Kinder- und Jugendbeteiligung ermöglicht eine direkte Einbeziehung von jungen Menschen aus benachteiligten Kontexten in die Umsetzung des NAP. Mit den Beteiligungsformaten zum NAP soll zudem angeregt werden, dass weitere staatliche Akteure in Bund, Ländern und Kommunen Kinder- und Jugendbeteiligung stärker in eigenen Aktivitäten verankern.
Die Umsetzung der Verpflichtung stärkt Partizipation, Teilhabe und Inklusion und trägt zu einem bürgerinnen- und bürgerzentrierten Regierungshandeln bei. Die Maßnahmen werden durch zielgruppenspezifische Beteiligung in ihrer Ausrichtung verbessert
Zusätzliche Informationen
Website der EU-Kommission zur Europäischen Garantie für Kinder
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: Konstituierende Sitzung erfolgte am 27.09.2023.
Umsetzung laut NAP: bis 27. September 2023
Aktueller Status: Umgesetzt
Details: Am 30. November 2023 und 1. Dezember 2023 fand in Berlin die Fachkonferenz "Armutsprävention vor Ort“ statt. NEU: In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verein und der Auridis-Stiftung wurde am 01.10.2024 in Berlin der Fachtag „Chancengerechtes Aufwachsen gestalten - Auf dem Weg zu einer kommunalen Armutsprävention“ ausgerichtet.
Umsetzung laut NAP: 30. November 2023 und 1. Dezember 2023
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: Am 22.11.2023 fand am Deutschen Jugendinstitut (DJI) ein Workshop mit Jugendlichen statt. NEU: Eine Konferenz zur Beteiligung fand am 4. Juli 2024 statt.
Umsetzung laut NAP: bis November 2023
Aktueller Status: -
Details: -
Umsetzung laut NAP: bis 2024
Aktueller Status: Umsetzung des Meilensteins in der Laufzeit des 4. NAP nicht möglich.
Details: -
Umsetzung laut NAP: bis Ende 2024
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: BMFSFJ, Referat 204 (204@bmfsfj.bund.de)
Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 30-31.
Zuletzt aktualisiert: 10.10.2024