Umsetzung des 4. Nationalen Aktionsplans
Ihr Feedback ist gefragt: Die Kommentierung des Vor-Entwurfs läuft bis 25. Oktober

Innenansicht 4. NAP
Foto: wird ergänzt
Gemäß den Regularien der Open Government Partnership (OGP) und dem Leitfaden zum Berichtswesen PDF, 289 KB, barrierefrei in seiner aktuellen Fassung wird die Umsetzung nationaler Aktionspläne (inkl. der Erstellung von Zwischenbericht und Abschlussbericht) durch Beteiligung der Zivilgesellschaft via einer zweiwöchigen Kommentierungsphasen gestützt.
Bis 25.10. besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen oder Kommentare zum vorliegenden Vor-Entwurf eines Zwischenberichts über die Umsetzung des 4. Nationalen Aktionsplans 2023-2025 ( hier, PDF, 255 KB, nicht barrierefrei ) im Rahmen der Teilnahme an der OGP einzureichen. Den Vor-Entwurf können Sie am Seitenende herunterladen. Den Aktionsplan und den Umsetzungsstand selbst können Sie hier einsehen.
Der Vor-Entwurf enthält (nur) teilweise bereits Beiträge der Länder. Der Bericht enthält keine umfangreichen Steckbriefe mehr, da es ein Monitoring gibt, anhand dem der aktuelle Umsetzungsstand einzelner Meilensteine umfänglich online einsehbar ist.
Vorgaben
Da aus Gründen der Transparenz sämtliche Stellungnahmen veröffentlicht werden, übersenden Sie bitte Ihre Kommentare oder Stellungnahmen (als Textdokumente frei von personenbeziehbaren Daten als Anlage) digital an OGP@bk.bund.de (die Einsendefrist ist der 25.10.). Nehmen Sie bitte in Ihren Stellungnahmen Bezug auf konkrete Verpflichtungen bzw. Abschnitte oder Textstellen des Vorentwurfs, den Sie am Ende dieser Seite herunterladen können (nur eingeschränkt barrierefrei).
Wer kann kommentieren?
Der Aufruf zur Stellungnahme in dieser Beteiligungsphase richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen, Fachkreise, Einzelpersonen oder Initiativen, unabhängig davon, ob diese auch am Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des Aktionsplans aktiv beteiligt waren.
Wie geht es weiter?
Die Eingaben werden im Anschluss den Ressorts zur Berücksichtigung bei der Finalisierung des Entwurfs zur Verfügung gestellt, der von der Bundesregierung im November 2024 beschlossen werden soll. Eingaben, die sich auf die Beiträge der Länder beziehen, werden diesen zur Berücksichtigung bei der Finalisierung ihrer Beiträge zur Verfügung gestellt.
Im Anschluss wird der Zwischenbericht ins Englische übersetzt, bei der OGP eingereicht und in barrierefreier Form veröffentlicht. Die Beiträge der Länder sind Bestandteil spätestens dieser Version.
Die Umsetzung des 4. NAP läuft noch bis Sommer 2025. Den Fortlauf der Umsetzung können Sie weiterhin auf dem regelmäßig aktualisierten Monitoring verfolgen.