Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 8
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird mit einem akteursübergreifenden und partizipativen Prozess den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit erarbeiten. Damit werden bei der Identifikation von Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit und deren Umsetzung möglichst viele Perspektiven einbezogen.
Steckbrief
Umsetzungszeitraum im 4. NAP: Februar 2023 – 2. Quartal 2024
Federführung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Die Bundesregierung will die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland bis 2030 überwinden. Dieses Ziel ist eine sehr komplexe Herausforderung und kann nur erreicht werden, wenn alle kompetenten Stellen zusammenarbeiten und kooperieren: Bund, Länder, Kommunen, Akteure der Zivilgesellschaft wie Betroffenenverbände, Wissenschaft, Stiftungen und die Immobilienwirtschaft.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird einen Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Wohnungslosigkeit erarbeiten. Nach dessen Verabschiedung durch die Bundesregierung soll in der Umsetzungsphase ein Nationales Forum Wohnungslosigkeit alle beteiligten Akteure zusammenbringen. Beabsichtigt ist, dass es Jahresarbeitsprogramme mit Einzelmaßnahmen aus dem NAP Wohnungslosigkeit ableitet und gemeinsam verwirklicht.
Der NAP Wohnungslosigkeit wird in einem akteursübergreifenden und partizipativen Prozess erarbeitet (begleitende Gremien, Fachveranstaltungen wie z.B. Nationale Zukunftskonferenz am 19. und 20. Juni 2023). So soll es erstmals gelingen, bei der Identifikation von Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit und deren Umsetzung durch kontinuierliche Beteiligung möglichst viele Perspektiven zu erfassen und einzubeziehen.
Durch die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung und Umsetzung wird das staatliche Handeln transparenter und nachvollziehbarer. Das Nationale Forum Wohnungslosigkeit steht exemplarisch für eine Form von Ebenen- und Sektor-übergreifender Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Akteuren der Zivilgesellschaft.
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen des Meilensteins 2 wurde u. a. auf Bitten der beteiligten Akteure der Verbände und Zivilgesellschaft entschieden, die Konsultationsphase zum Nationalen Aktionsplan zu verlängern, um mehr Beteiligung zu ermöglichen. Dies führt in der Folge auch zu einer Verzögerung des Meilensteins 3 auf vrsl. 1 Quartal 2024.
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Umgesetzt
Details: Link zum Veranstaltungsbericht
Umsetzung laut NAP: bis 19./20. Juni 2023
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: siehe https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/03/nap.html
Umsetzung laut NAP: Voraussichtlich August 2023 – September 2023
Aktueller Status: Umgesetzt.
Umsetzung laut NAP: Voraussichtlich September 2023 – November 2023
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: siehe https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/06/nap.html
Umsetzung laut NAP: Voraussichtlich 1. Quartal 2024 – 2. Quartal 2024
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: BMWSB, Referat WI5 (WI5@bmwsb.bund.de)
Andere beteiligte Akteure (staatl.): Bundesressorts, Länder
Andere beteiligte Akteure: kommunale Spitzenverbände, Zivilgesellschaft, Immobilienwirtschaft
Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 32-33.
Zuletzt aktualisiert: 09.08.2024