Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 1 Entwurf und gesetzgeberische Begleitung eines Transparenzgesetzes

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Rechtsgrundlagen für den Zugang zu amtlichen Informationen und offenen Verwaltungsdaten weiterentwickelt. Das Transparenzgesetz schafft einen kohärenten Rechtsrahmen für den Zugang zu und die Weiterverwendung von amtlichen Informationen und Daten.

Glasfassade des Bundeskanzleramtes

Glasfassade des Bundeskanzleramtes

Foto: CC0

Steckbrief

Umsetzungszeitraum im 4. NAP: April 2023 - September 2025

Federführung: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Zusätzliche Informationen

Ziele aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP über die 20. Legislaturperiode.

Meilensteine und Monitoring

Mit Ende der Laufzeit im Sommer 2025 gilt der 4. NAP als umgesetzt. Eine weitere Aktualisierung dieses Steckbriefes erfolgt nicht.

Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.

Kontaktinformationen und Sonstiges

Zuständige Organisationseinheit: BMI, Referat DG I 4 (DGI4@bmi.bund.de)

Andere beteiligte Akteure (staatl.): Alle Bundesressorts.

Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 18-19.

Zuletzt aktualisiert: 19.12.2025