Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 1
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Rechtsgrundlagen für den Zugang zu amtlichen Informationen und offenen Verwaltungsdaten weiterentwickelt. Das Transparenzgesetz schafft einen kohärenten Rechtsrahmen für den Zugang zu und die Weiterverwendung von amtlichen Informationen und Daten.

Glasfassade des Bundeskanzleramtes
Foto: CC0
Steckbrief
Umsetzungszeitraum im 4. NAP: April 2023 - September 2025
Federführung: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Der Zugang zu amtlichen Informationen und Behördendaten ist auf vielen Wegen möglich. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind allerdings in verschiedenen Gesetzen geregelt. Zugangsvoraussetzungen, Ablehnungs- und Ausnahmetatbestände, Bereitstellungsformate, Aufbereitungspflichten, Weiterverwendungsmöglichkeiten und Auffindbarkeitsinstrumente sind unübersichtlich. Teilweise überschneiden oder widersprechen sie sich. Die bisherige Veröffentlichungspraxis ist heterogen und erfolgt noch nicht in aller Konsequenz aktiv und strukturiert. Die Auffindbarkeit veröffentlichter Informationen/Daten kann verbessert werden. Die Weiterverwendbarkeit ist teilweise unklar geregelt.
Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf einbringen und gesetzgeberisch begleiten, der die Rechtsgrundlagen für den Zugang zu Informationen/Daten weiterentwickelt. Hierfür wird geprüft, inwieweit bestehende Informationsfreiheitsgesetze zusammengefasst und vereinheitlicht werden können. Auch die materiell-rechtlichen Maßstäbe für die Zugangsgewährung sollen verbessert werden. Für bestimmte Kategorien von Informationen/Daten soll eine Pflicht zur aktiven Veröffentlichung geschaffen werden. Die Auffindbarkeit veröffentlichter Informationen/Daten soll über eine zentrale Transparenzplattform gewährleistet werden. Ein Rechtsanspruch auf Open Data wird eingeführt.
Das Transparenzgesetz schafft einen kohärenten Rechtsrahmen für den Zugang zu und die Weiterverwendung von amtlichen Informationen und Daten. Dies führt zu Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und verbessert die Datenverfügbarkeit. Durch erweiterte Veröffentlichungspflichten und Zugangsansprüche stehen dem Einzelnen und der Allgemeinheit mehr Informationen/Daten zur Verfügung. Die Pflicht zur aktiven Veröffentlichung und der individuelle Rechtsanspruch auf Open Data tragen zu einer effektiveren Zugangspraxis bei. Eine zentrale Transparenzplattform erleichtert die Auffindbarkeit. Informationsfreiheit und Open Data werden zusammengeführt. Der bislang durch Informationsfreiheit gewährte individuelle Anspruch auf Informationszugang soll sich durch die Pflicht zur aktiven Veröffentlichung dem Open-Data-Rechtsregime annähern. Die bislang objektiv-rechtliche Pflicht zur Zugänglichmachung von Behördendaten als Open Data rückt durch den individuellen Rechtsanspruch in die Nähe der Informationsfreiheit. Durch die Zusammenführung kann der Wissensbedarf aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft besser befriedigt werden, was der Datenökonomie insgesamt dient.
Mit der Schaffung des Transparenzgesetzes geht der Bund große Schritte in Richtung Offenheit und Transparenz. Die gesetzlich verankerten Informationszugänge sollen eine neue Qualität haben, die Zusammenarbeit innerhalb der Regierung verbessern, die Kontrolle des Verwaltungs- und Regierungshandelns fördern und die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger stärken. Daraus resultierende Datenverfügbarkeit für Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und die Verwaltung dient insgesamt dem Gemeinwohl.
Zusätzliche Informationen
Ziele aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP über die 20. Legislaturperiode.
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Verzögert.
Details: Der Entwurf eines Bundestransparenzgesetzes wird derzeit durch das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat erarbeitet. Angesichts der für Februar 2025 erwarteten Wahlen zum Deutschen Bundestag ist die Reform des Rechts der Informationsfreiheit und der offenen Daten ein legislaturperiodenübergreifender Beratungsgegenstand.
Umsetzung laut NAP: bis Ende 2024
Aktueller Status: Verzögert.
Details: Ob die Verpflichtung innerhalb der Laufzeit des 4. Nationalen Aktionsplanes erfüllt werden kann, ist zurzeit unklar.
Umsetzung laut NAP: -
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: BMI, Referat DG I 4 (DGI4@bmi.bund.de)
Andere beteiligte Akteure (staatl.): Alle Bundesressorts.
Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 18-19.
Zuletzt aktualisiert: 16.12.2024