Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 15
Mit der Entwicklung eines von Behörden in ganz Deutschland nachnutzbaren Onlinedienstes zur Beantragung von Bauvorhaben wird die Zusammenarbeit zwischen Antragstellern, den staatlichen Stellen und sonstigen am Verfahren beteiligten Stakeholdern verbessert und Transparenz geschaffen. Zusätzlich werden schneller belastbarere Zahlen für die Baustatistik generiert.

Marienplatz, Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Foto: Niteshift, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons
Steckbrief
Umsetzungszeitraum im 4. NAP: 1. Quartal 2024 – 2. Quartal 2025
Federführung: Land Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Die ambitionierten Wohnungsbauziele der Bundesregierung und die Deckung des anhaltenden Bedarfs an Wohnungsbau in Deutschland können nur mit schnellen Planungs- und Genehmigungsverfahren gelingen Die oftmals langwierigen papierbasierten Verfahren sind intransparent. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ist mitunter über Monate nicht erkennbar, wie der Bearbeitungsstatus ihres Verfahrens ist und wann sie mit einer Entscheidung über ihre Anträge rechnen können. Die Online-Lösung „Digitaler Bauantrag“, entwickelt als bundesweite Einer-für-Alle-Lösung (EfA), adressiert diese Herausforderung.
Ein deutschlandweit-standardisierter Online-Service „Digitaler Bauantrag“ schafft umfangreiche Handlungs-, Beteiligungs-, Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten im Baugenehmigungsverfahren. Durch online-basierte kollaborative Zusammenarbeit und die Nutzung offener Standards (z. B. XBau, XPlanung) lässt sich der gesamte Baugenehmigungsprozess für Bauherrn, Entwurfsverfasser und die Genehmigungsbehörden nachhaltig effizienter, transparenter und sicherer gestalten. Antragssteller und beteiligte Akteure profitieren von den verbesserten und beschleunigten digitalen Prozessen.
Die Bereitstellung eines deutschlandweit verfügbaren Online-Service "Digitaler Bauantrag" wird dazu beitragen, die Herausforderungen insbesondere im Wohnungsbau zu bewältigen. Die umfassende Digitalisierung des Prozesses entfaltet eine Beschleunigungswirkung, die das Erreichen der Wohnungsbauziele nachhaltig unterstützt. Der „Digitale Bauantrag“ ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden zukünftig tagesaktuelle Informationen zum Status des eigenen Genehmigungsverfahrens zu erhalten. Diese neue Transparenz fördert das Vertrauen in das Verwaltungshandeln. Eine zukünftige direkte Abstimmung des Dienstes auf die Bedürfnisse der Hochbaustatistik in Bund und Ländern trägt überdies zur Informationsqualität und -aktualität der Statistik bei und eröffnet somit neue Potenziale für das Regierungshandeln. Die konsequente Nutzung offener Standards sowie die regelmäßige Abstimmung mit weiteren Digitalisierungsprojekten im Themenfeld Bauen und Wohnen führt sukzessive zu einem neuen Datenökosystem das informationsbasiertes Verwaltungs- und Regierungshandeln stärkt.
Das Projekt stärkt die Zusammenarbeit zwischen Behörden, nutzt perspektivisch neue innovative Technologien (z. B. BIM), um die Transparenz des Verwaltungshandelns zu stärken. Die neue Transparenz macht öffentliche Stellen stärker für ihr Handeln verantwortbar.
Zusätzliche Informationen
- OZG-Umsetzung – Onlinezugangsgesetz – Bauen & Wohnen: www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/themen/digitalisierungsprogramm-foederal/themenfelder/bauen-undwohnen/bauen-und-wohnen-node.html
- Themenfeld Bauen und Wohnen | digitales MV: www.digitalesmv.de/digitale-verwaltung/themenfeld-bauen-und-wohnen
- Digitale Baugenehmigung: www.digitale-baugenehmigung.de
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: In Bearbeitung
Details: Insgesamt haben sich 11 Bundesländer zur Mitnutzung bereiterklärt. Weitere Gespräche laufen. Neben den weiteren Pilotierungsanstrengungen werden viele Vollzugsbehörden vorbereitet, Tests durchgeführt und Produktivsysteme angeschlossen. NEU: Die Umsetzung wird bis zum 2. Quartal 2025 andauern.
Umsetzung laut NAP: 2. Quartal 2023 – 2. Quartal 2024
Aktueller Status: In Bearbeitung.
Details: Im Rahmen der OZG-Umsetzung wurde die OZG-Leistung „Hochbaustatistik“ als separater Online-Dienst konzipiert und entwickelt. Die ersten Potenzialabschätzungen und Machbarkeitsuntersuchungen haben bereits stattgefunden. Unter Berücksichtigung der aktuell laufenden Debatte um die Novellierung des Hochbaustatistikgesetzes werden Anforderungen ebenfalls aus den Entwürfen des Gesetzestexts herausgearbeitet und in ein ganzheitliches Konzept eingearbeitet. NEU: Die Umsetzung wird bis zum 4. Quartal 2025 andauern.
Umsetzung laut NAP: 4. Quartal 2023 – 4. Quartal 2024
Aktueller Status: In Bearbeitung.
Details: Der Digitale Bauantrag ermöglicht es Antragsstellern, viele Leistungen rund um das Baugenehmigungsverfahren digital einzureichen. Die Bedarfe rund um die Integration von Gebäudedaten aus dem Building Information Modeling (BIM)-Standards wird derzeit geprüft und die Möglichkeiten validiert. Hierbei sind nicht nur die Einsatzpunkte des BIM-Standards innerhalb des Baugenehmigungsprozesses zu berücksichtigen, sondern auch mit verwandten Antragsprozessen und nachgelagerte Behörden in Betracht zu ziehen.
Umsetzung laut NAP: 1. Quartal 2024 – 2. Quartal 2025
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Referat 240 (Digitale-Baugenehmigung@im.mv-regierung.de)
Andere beteiligte Akteure (NGOs, Privatwirtschaft, multilaterale Organisationen, Arbeitsgruppen): XBau-Leitstelle, Bundesländer, brain-SCC GmbH (Hersteller des Online-Dienstes)
Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 46-47.
Zuletzt aktualisiert: 25.10.2024
Dieses Vorhaben ist eine Maßnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahmen der Länder sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht Gegenstand des Beschlusses der Bundesregierung, anders als die sonstigen Inhalte dieses Aktionsplans. Sie waren Gegenstand einer Entscheidungsfindung in den jeweiligen Ländern.