Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 15
Mit der Entwicklung eines von Behörden in ganz Deutschland nachnutzbaren Onlinedienstes zur Beantragung von Bauvorhaben wird die Zusammenarbeit zwischen Antragstellern, den staatlichen Stellen und sonstigen am Verfahren beteiligten Stakeholdern verbessert und Transparenz geschaffen. Zusätzlich werden schneller belastbarere Zahlen für die Baustatistik generiert.

Marienplatz, Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Foto: Niteshift, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons
Steckbrief
Umsetzungszeitraum im 4. NAP: 1. Quartal 2024 – 2. Quartal 2025
Federführung: Land Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Die ambitionierten Wohnungsbauziele der Bundesregierung und die Deckung des anhaltenden Bedarfs an Wohnungsbau in Deutschland können nur mit schnellen Planungs- und Genehmigungsverfahren gelingen Die oftmals langwierigen papierbasierten Verfahren sind intransparent. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ist mitunter über Monate nicht erkennbar, wie der Bearbeitungsstatus ihres Verfahrens ist und wann sie mit einer Entscheidung über ihre Anträge rechnen können. Die Online-Lösung „Digitaler Bauantrag“, entwickelt als bundesweite Einer-für-Alle-Lösung (EfA), adressiert diese Herausforderung.
Ein deutschlandweit-standardisierter Online-Service „Digitaler Bauantrag“ schafft umfangreiche Handlungs-, Beteiligungs-, Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten im Baugenehmigungsverfahren. Durch online-basierte kollaborative Zusammenarbeit und die Nutzung offener Standards (z. B. XBau, XPlanung) lässt sich der gesamte Baugenehmigungsprozess für Bauherrn, Entwurfsverfasser und die Genehmigungsbehörden nachhaltig effizienter, transparenter und sicherer gestalten. Antragssteller und beteiligte Akteure profitieren von den verbesserten und beschleunigten digitalen Prozessen.
Die Bereitstellung eines deutschlandweit verfügbaren Online-Service "Digitaler Bauantrag" wird dazu beitragen, die Herausforderungen insbesondere im Wohnungsbau zu bewältigen. Die umfassende Digitalisierung des Prozesses entfaltet eine Beschleunigungswirkung, die das Erreichen der Wohnungsbauziele nachhaltig unterstützt. Der „Digitale Bauantrag“ ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden zukünftig tagesaktuelle Informationen zum Status des eigenen Genehmigungsverfahrens zu erhalten. Diese neue Transparenz fördert das Vertrauen in das Verwaltungshandeln. Eine zukünftige direkte Abstimmung des Dienstes auf die Bedürfnisse der Hochbaustatistik in Bund und Ländern trägt überdies zur Informationsqualität und -aktualität der Statistik bei und eröffnet somit neue Potenziale für das Regierungshandeln. Die konsequente Nutzung offener Standards sowie die regelmäßige Abstimmung mit weiteren Digitalisierungsprojekten im Themenfeld Bauen und Wohnen führt sukzessive zu einem neuen Datenökosystem das informationsbasiertes Verwaltungs- und Regierungshandeln stärkt.
Das Projekt stärkt die Zusammenarbeit zwischen Behörden, nutzt perspektivisch neue innovative Technologien (z. B. BIM), um die Transparenz des Verwaltungshandelns zu stärken. Die neue Transparenz macht öffentliche Stellen stärker für ihr Handeln verantwortbar.
Zusätzliche Informationen
- OZG-Umsetzung – Onlinezugangsgesetz – Bauen & Wohnen: www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/themen/digitalisierungsprogramm-foederal/themenfelder/bauen-undwohnen/bauen-und-wohnen-node.html
- Themenfeld Bauen und Wohnen | digitales MV: www.digitalesmv.de/digitale-verwaltung/themenfeld-bauen-und-wohnen
- Digitale Baugenehmigung: www.digitale-baugenehmigung.de
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: -
Details: -
Umsetzung laut NAP: 2. Quartal 2023 – 2. Quartal 2024
Aktueller Status: -
Details: -
Umsetzung laut NAP: 4. Quartal 2023 – 4. Quartal 2024
Aktueller Status: -
Details: -
Umsetzung laut NAP: 1. Quartal 2024 – 2. Quartal 2025
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Referat 240 (Digitale-Baugenehmigung@im.mv-regierung.de)
Andere beteiligte Akteure (NGOs, Privatwirtschaft, multilaterale Organisationen, Arbeitsgruppen): XBau-Leitstelle, Bundesländer, brain-SCC GmbH (Hersteller des Online-Dienstes)
Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 46-47.
Zuletzt aktualisiert: 27.09.2023
Dieses Vorhaben ist eine Maßnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahmen der Länder sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht Gegenstand des Beschlusses der Bundesregierung, anders als die sonstigen Inhalte dieses Aktionsplans. Sie waren Gegenstand einer Entscheidungsfindung in den jeweiligen Ländern.