Dritter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 6.2
Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat herausgegeben. Künftig sollen die Inhalte des GMBl weitgehend gebührenfrei und digital erhältlich sein.
Steckbrief
Umsetzungszeitplan im 3. NAP: 31. Oktober 2021 – 31. Dezember 2024
Federführung: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) herausgegeben. Das GMBl stellt nicht den alleinigen Zugang zu den dort von den Bundesministerien bekanntgegebenen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlassen, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen dar. Die verschiedenen Ressorts und Behörden geben auf Anfrage kostenfreie Auskünfte bzw. Zugang. Bisher besteht der kostenfreie Zugang zum GMBl über diverse Bibliotheken. Darüber hinaus kann es kostenpflichtig bei dem mit der Veröffentlichung beauftragten Verlag in Form von Einzelheften und Abonnements mit Onlinezugang bezogen werden.
Änderung an der Verpflichtung: Zukünftig möchte das BMI das Angebot zu einem besonders bürgerfreundlichen Zugang ausweiten. Im Sinne der Transparenz und des Ziels eines möglichst schrankenlosen Zugangs zum Recht des Bundes sollen daher künftig Inhalte des GMBl weitgehend gebührenfrei und digital zugänglich sein. Aktuell befindet sich das Projekt im Abschluss der Konzeptphase. Die Informationsbeschaffung hinsichtlich der Umsetzung in Ländern, die Ministerial- und/oder Amtsblätter bereits kostenfrei zur Verfügung stellen, ist abgeschlossen. Zur Zeit werden Gespräche mit dem Verlag, welcher das GMBl aktuell setzt und veröffentlicht, dem BMJ als Herausgeber der amtlichen Verkündungsblätter des Bundes und der Leitungsebene im BMI vorbereitet. Eine hausinterne Produktion des GMBl ist aufgrund fehlender Ressourcen (Haushalt und Personal) unwahrscheinlich. Ziel ist es, den kostenfreien Zugang zum GMBl auf aktuelle Ausgaben zu beschränken, Sammelbänder und Ausgaben zur weiteren Verarbeitung/ Nutzung jedoch weiterhin kostenpflichtig anzubieten, um die Finanzierung zu gewährleisten. Die Umsetzung erfolgt frühestens im I. Quartal 2025, da der Konzessionsvertrag mit dem Verlag Wolters Kluwer bis Ende 2024 verbindlich geschlossen wurde.“
Durch die Neukonzeption des Informationszugangs trägt das BMI in besonderem Maße dazu bei, dass dieser Bestandteil des Rechts des Bundes im Sinne von „Open Government“ künftig weitgehend kostenfrei und einfach allgemein zugänglich ist.
Durch die Ausweitung des Zugangs werden Informationen einer breiteren Öffentlichkeit einfacher und weitgehend kostenfrei zugänglich sein. Somit trägt diese Maßnahme zur Transparenz des Handelns der Bundesverwaltung bei.
Zusätzliche Informationen
Der Zeitplan der Umsetzung steht derzeit noch unter Vorbehalt, eine abschließende Umsetzung erfolgt voraussichtlich nicht mehr innerhalb der Laufzeit des 3. NAP.
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Umsetzung verzögert.
- Informationsbeschaffung hinsichtlich der Umsetzung in Ländern, die Ministerial- und/oder Amtsblätter bereits kostenfrei zur Verfügung stellen (abgeschlossen).
Umsetzung laut NAP: bis 2. Quartal 2022
Aktueller Status: Umsetzung verzögert.
Umsetzung laut NAP: bis 3. Quartal 2023
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: Referat VII1 (E-Mail: VII1@bmi.bund.de )
Fundstelle im 3. NAP (PDF): Seite 29 – 30.
Zuletzt aktualisiert: 27.04.2023