Dritter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 6.3
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird eine web-basierte, öffentlich zugängliche Informationsplattform einrichten. Dort sollen Informationen über Planungs- und Genehmigungsverfahren großer Infrastrukturvorhaben des Bundes im Verkehrssektor abgerufen werden können.

Autobahn A2 (2014)
Foto: "Autobahn, Kamener Kreuz" by dirkvorderstrasse (CC BY 2.0).
Steckbrief
Umsetzungszeitplan im 3. NAP: 1. Januar 2022 – 31. Dezember 2024
Federführung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Die Planungs- und Genehmigungsverfahren großer Infrastrukturprojekte im Verkehrssektor dauern in Deutschland in der Regel viele Jahre. Belastbare Prognosen zur Verfahrensdauer bis zur Erlangung des Baurechts sind oftmals schwer möglich. Diverse einflussreiche Faktoren liegen außerhalb der Sphäre des Vorhabenträgers und der Genehmigungsbehörden, insbesondere dass von den vorgesehenen Rechtsbehelfen gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen umfassend Gebrauch gemacht wird. Die Hintergründe und Umfänge der für die im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen sind der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt.
Mit der Maßnahme „Transparenz über Genehmigungsverfahren bei großen Infrastrukturvorhaben im Verkehrssektor – TGIV“ (Arbeitstitel) soll im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine webbasierte, öffentlich zugängliche Informationsplattform, z. B. in Form einer „Genehmigungslandkarte“, eingerichtet werden. Mit abrufbaren Informationen über Planungs- und Genehmigungsverfahren großer Infrastrukturvorhaben des Bundes im Verkehrssektor (Großprojekte der Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bundesschienenwege) soll das Informationsbedürfnis der von der Planung betroffenen sowie der interessierten Öffentlichkeit befriedigt werden.
Die Bereitstellung der Informationen entweder auf der Informationsplattform oder durch eine direkte Verlinkung auf andere Internetseiten (UVP-Portal des Bundes, Vorhabenträger, Eisenbahn-Bundesamt) ist freiwilliger Art, da eine gesetzliche Verpflichtung fehlt.
Mit der Maßnahme wird verkehrsträgerübergreifend gebündelt auf einer Plattform Transparenz darüber hergestellt, wie umfänglich der Weg von den ersten Planungen über das Antragsverfahren bis hin zur Genehmigung großer Verkehrsinfrastrukturvorhaben ist. Dargestellt werden die formalen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung, der Umfang an Unterlagen, den Vorhabenträger im Planungsverfahren erstellen müssen, wie z. B. Gutachten und in welchem Stadium sich die derzeit laufenden Planungs- und Genehmigungsverfahren befinden.
Die abrufbaren Informationen zu den einzelnen Verkehrsinfrastrukturvorhaben sollen eine Grundlage für eine breite gesellschaftliche Diskussion schaffen und der Akzeptanz für den Planungs- und Genehmigungsaufwand dienen.
Die Verpflichtung trägt dazu bei, den Open-Government-Ansatz weiter zu verankern, technologische Möglichkeiten zur Verbesserung von Transparenz zu nutzen und die Verwaltung gegenüber der Bevölkerung noch mehr zu öffnen.
Die Möglichkeit der strukturierten verkehrsträgerübergreifenden Bereitstellung von komprimiert dargestellten Informationen und Daten bzw. die Weiterleitung auf andere öffentlich zugängliche Plattformen schafft ein hohes Maß an Transparenz.
Zusätzliche Informationen
- Aktueller Stand: Im Zuge der Konzepterstellung wurde offenbar, dass eine manuelle Datenerhebung einen zu hohen personellen Aufwand sowohl im BMDV als auch im nachgeordneten Bereich erzeugt. Die Datenerhebung soll daher im Rahmen des Aufbaus eines IT-gestützten Controllingsystems im BMDV evaluiert werden. Das IT-gestützte Controllingsystem wird in den Jahren 2023 – 2025 konzipiert und entwickelt. Das Projekt verzögert sich dementsprechend.
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Verzögert sich.
Änderungen am Meilenstein: Startzeitpunkt offen.
Umsetzung laut NAP: 1. Quartal 2022 bis 2. Quartal 2023
Aktueller Status: Verzögert sich.
Umsetzung laut NAP: 3. Quartal 2023 bis 4. Quartal 2024
Aktueller Status: Verzögert sich.
Umsetzung laut NAP bis 4. Quartal 2024
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: Referat DP 23 (E-Mail: ref-dp23@bmdv.bund.de )
Fundstelle im 3. NAP (PDF): Seite 30 – 31.
Zuletzt aktualisiert: 24.04.2023