Dritter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 6.9
Beim Bundesamt für Naturschutz wurde das nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität eingerichtet. Es soll die Monitoringpraxis und Monitoringforschung zusammenbringen, Daten aus bestehenden Monitoringquellen aufbereiten und der Öffentlichkeit bereitstellen, das Datenmanagement weiterentwickeln sowie Monitoring-Akteure vernetzen, befähigen und fördern.
Steckbrief
Umsetzungszeitplan im 3. NAP: Januar 2021 – Januar 2023
Federführung: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz / Bundesamt für Naturschutz
Um dem Verlust der Artenvielfalt wirksam entgegenzutreten, sind belastbare Daten zum Zustand und zur Veränderung von Natur und Landschaft sowie zu wichtigen Einflussgrößen notwendig. Es gibt bereits unterschiedliche etablierte Monitoringprogramme im Bereich der Biodiversität, im Rahmen derer wertvolle Daten, u. a. zu bestimmten Artengruppen oder Lebensräumen, erhoben werden. Allerdings liegt diese wichtige Datenbasis zum Zustand und zur Veränderung von Natur und Landschaft bisher bei verschiedenen Monitoring-Akteuren verstreut. So führen beispielsweise die Länder wichtige Monitoringprogramme durch, aber auch Fachgesellschaften oder wissenschaftliche Einrichtungen erheben wertvolle Daten. Außerdem muss die bestehende Datenbasis durch weitere Monitoringprogramme ergänzt werden, um Daten zu Arten oder Lebensräumen zu erheben, über die bisher noch zu wenig bekannt ist.
Die Einrichtung des nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität hat zum Ziel, den Ausbau des bundesweiten Biodiversitätsmonitorings voranzubringen und langfristig zu sichern. Das Monitoringzentrum ist beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Leipzig angesiedelt und hat im Januar 2021 die Arbeit aufgenommen. Es soll wesentlich dazu beitragen, das bundesweite Biodiversitätsmonitoring weiterzuentwickeln. Zudem soll es die Monitoringpraxis und Monitoringforschung zusammenbringen, Monitoringdaten aus bestehenden Monitoringquellen aufbereiten und aggregiert der Öffentlichkeit bereitstellen, das Datenmanagement dazu weiterentwickeln sowie Monitoring-Akteure vernetzen, befähigen und fördern. Dabei soll das Monitoringzentrum auch Citizen Science Projekte im Kontext des Biodiversitätsmonitorings einbinden.
Durch die Arbeit des Monitoringzentrums wird die Datenbasis zum Zustand und zur Veränderung von Natur und Landschaft verbessert und zugänglicher gemacht. Die offene und transparente Datenbereitstellung wird dem Umweltinformationsgesetz (UIG) Rechnung tragen und soll nach den FAIR Prinzipien erfolgen (auffindbar, zugänglich, harmonisierbar und nachnutzbar – findable, accessible, interoperable, re-usable). Durch den schrittweisen Aufbau von Modulen einer Informations- und Vernetzungsplattform und die Einrichtung eines Forums „Anwendung und Forschung im Dialog“ werden die vielfältigen Monitoring-Akteure eingebunden und das Biodiversitätsmonitoring damit umfänglich verbessert.
In Umsetzung der Verpflichtung werden nicht nur neue Informationen und Daten erhoben, sondern auch die Auffindbarkeit und der Zugang zu neuen und existierenden Daten vereinfacht und Datenquellen zusammengeführt. Damit wird nicht nur Transparenz gesteigert, durch die Formate zur Einbindung der Fachgemeinde wird auch Partizipation besser ermöglicht.
Zusätzliche Informationen
- Internetauftritt des nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität
- Nachhaltige Entwicklungsziele: SDG 14 (Leben unter dem Wasser), SDG 15 (Leben an Land)
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Im Mai umgesetzt (s. Pressemitteilung) zum Thema „Langfristiges Management von Biodiversitätsdaten“, 2-tägiger Workshop mit ca. 80 Teilnehmenden aus Wissenschaft, Fachverbänden und Behörden.
Änderungen am Meilenstein: Umsetzung verschoben auf 1. Quartal 2022.
Umsetzung laut NAP: Juni 2021 bis Dezember 2021
Aktueller Status: Geplant für Mai 2023.
Änderungen am Meilenstein: Druckfehler aus dem NAP korrigiert (dort stand 2021).
Umsetzung laut NAP: Juni 2022 bis Dezember 2022
Aktueller Status: Im Zeitplan.
Details: Ausbau des bestehenden Webauftritts läuft (v.a. standardisierte, verbesserte Informationen zu Monitoring- und Erfassungsprogrammen).
Umsetzung laut NAP: Januar 2022 bis Dezember 2023
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: Referat N I 1 Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes, Abteilungskoordinierung (E-Mail: NI1@bmu.bund.de)
Andere beteiligte Akteure (staatl.): BMEL, BMBF, BMF, BMDV, BMVg
Andere beteiligte Akteure: Monitoring-Akteure (z. B. die Länder, Forschungseinrichtungen, naturkundliche Museen und Sammlungen, ehrenamtlich getragene Fachgesellschaften und die beruflich tätigen Kartiererinnen und Kartierer)
Fundstelle im 3. NAP (PDF): Seite 41 – 42.
Zuletzt aktualisiert: 18.01.2023