Dritter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 6.1
Das Bundesministerium der Justiz wird die Vision eines einheitlichen, modernen und nutzerfreundlichen Rechtsinformationsportals entwickeln. Das Portal soll der Allgemeinheit künftig ein deutlich erweitertes Angebot an Rechtsinformationen des Bundes kostenlos digital bereitstellen.

Graphic Recording der Veranstaltung to Access to Justice
Foto: Susanne Asheuer (Illustration)
Steckbrief
Umsetzungszeitplan im 3. NAP: 30. Juni 2021 – 30. November 2022
Federführung: Bundesministerium der Justiz
Die vom Bund kostenlos bereitgestellten Rechtsinformationen sind bislang auf drei Portale verteilt: Gesetze-im-Internet, Rechtsprechung-im-Internet und Verwaltungsvorschriften-im-Internet. Die öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen sind beschränkt auf das aktuelle Bundesrecht, die Bundesrechtsprechung ab dem Jahr 2010 und auf aktuelle Verwaltungsvorschriften des Bundes. Die Dokumente sind mit nur wenigen Metadaten versehen, sodass die Suchfunktionalität der Portale eingeschränkt ist. Außerdem entspricht der Zugang zu den Rechtsinformationen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Auch eine Weiterverwendung der Daten durch zivilgesellschaftliche Akteure und Unternehmen für neue zukunftsgerichtete Anwendungen ist derzeit nur bedingt möglich; ein automatisiertes Auslesen und Bearbeiten der Daten ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Im internationalen Vergleich gibt es bereits modernere und nutzerfreundlichere Rechtsinformationsportale.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) wird die Vision eines einheitlichen, modernen, intuitiven, barrierefreien, nutzerfreundlichen Rechtsinformationsportals entwickeln. Das Portal soll der Allgemeinheit künftig ein deutlich erweitertes Angebot an Rechtsinformationen des Bundes kostenlos bereitstellen, die Dokumente einschließlich umfangreicher Metadaten werden erstmals als Open Data zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck wird die technische Grundlage für eine bundeseigene Datenhaltung geschaffen, aus der sich künftig auch das Portal speisen wird.
Die Vision des Rechtsinformationsportals sowie die Programmierschnittstelle (API) werden in einem offenen, transparenten, agilen und nutzerzentrierten Verfahren konzipiert und entwickelt. Mit der API soll Bürgerinnen und Bürgern, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und Unternehmen (z. B. Start-ups) eine Nachnutzung der Daten zu privaten, aber auch zu gewerblichen Zwecken ermöglicht werden, um auf dieser Basis innovative Produkte oder Dienste anzubieten. Die Projektergebnisse sollen der Öffentlichkeit auf einer Webseite zugänglich gemacht werden. Dort wird eine Zielvision des Rechtsinformationsportals in Form eines Klickdummys zusammen mit einer Beschreibung und Erläuterung zu finden sein. Außerdem soll dort die Dokumentation der API veröffentlicht und ein „Request for Comment“-Format eingerichtet werden, über das technisches Feedback zu der Schnittstelle gegeben werden kann. Geplant ist weiterhin, auf der Webseite eine funktional limitierte Version der API live und aktiv zur Verfügung zu stellen, mit der Interessierte anhand eines limitierten Datensatzes (der nicht aktuell sein wird) testen und experimentieren können. Der Adressatenkreis (Unternehmen, Studierende, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Privatpersonen) ist äußerst heterogenen und das Vorhaben sehr komplex. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist daher geboten um sicherzustellen, dass durch das Portal für alle ein echter Mehrwert geschaffen wird und bei der Entwicklung der Schnittstelle die technischen und funktionalen Anforderungen potentieller Weiterverwender berücksichtigt werden.
Es wird ein hohes Maß an Transparenz geschaffen, indem Rechtsinformationen des Bundes in bisher nicht dagewesenem Umfang kostenfrei, maschinenlesbar, über eine gängige Schnittstelle und eine nutzerzentriert entwickelte Plattform angeboten werden. Das für die Verpflichtung gewählte agile Vorgehen und die enge Einbindung der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Öffentlichkeit adressiert neben der Transparenz und der Partizipation auch die Technologie und Innovation für Offenheit.
Zusätzliche Informationen
- Maßnahme der Datenstrategie vom 27. Januar 2021.
- Das Rechtsinformationsportal wird erst nach dem Umsetzungszeitraum dieses Aktionsplans live gestellt werden.
- Nachhaltige Entwicklungsziele: SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).
- Aktualisierung: Der Projektbeginn verzögerte sich um 6 Monate (Projektbeginn: 03/2022, Entwicklungsbeginn: 05/2022).
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Verzögert sich: Start Q2/2023.
Details: Abstimmung des Funktionsumfangs des Rechtsinformationsportals abgeschlossen.
Umsetzung laut NAP: September 2021 bis August 2022
Aktueller Status: Verzögert sich: Start Q2/2023.
Details: Vorbereitung einer API für den Datenexport.
Umsetzung laut NAP: September 2021 bis August 2022
Aktueller Status: Verzögert sich.
Umsetzung laut NAP: September 2021 bis August 2022
Aktueller Status: Verzögert sich, Entwicklungsstart Q3/2023.
Umsetzung laut NAP: Januar 2022 bis August 2022
Aktueller Status: Noch nicht begonnen.
Umsetzung laut NAP: September 2022 bis August 2023
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: Referat ZC4 (E-Mail: ZC4@bmj.bund.de )
Andere beteiligte Akteure (staatl.): Bundesamt für Justiz, BMI
Andere beteiligte Akteure: DigitalService des Bundes GmbH
Fundstelle im 3. NAP (PDF): Seite 28 – 29.
Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023