Dritter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 6.1 Grundstein für die Verbesserung des Zugangs zu Rechtsinformationen

Das Bundesministerium der Justiz wird die Vision eines einheitlichen, modernen und nutzerfreundlichen Rechtsinformationsportals entwickeln. Das Portal soll der Allgemeinheit künftig ein deutlich erweitertes Angebot an Rechtsinformationen des Bundes kostenlos digital bereitstellen.

Graphic Recording einer Veranstaltung zum Thema Access to Justice

Graphic Recording der Veranstaltung to Access to Justice

Foto: Susanne Asheuer (Illustration)

Steckbrief

Umsetzungszeitplan im 3. NAP: 30. Juni 2021 – 30. November 2022

Federführung: Bundesministerium der Justiz

Zusätzliche Informationen

  • Maßnahme der Datenstrategie vom 27. Januar 2021.
  • Das Rechtsinformationsportal wird erst nach dem Umsetzungszeitraum dieses Aktionsplans live gestellt werden.
  • Nachhaltige Entwicklungsziele: SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).
  • Aktualisierung: Der Projektbeginn verzögerte sich um 6 Monate (Projektbeginn: 03/2022, Entwicklungsbeginn: 05/2022).

Meilensteine und Monitoring

Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.

Kontaktinformationen und Sonstiges

Zuständige Organisationseinheit: Referat ZC4 (E-Mail: ZC4@bmj.bund.de )

Andere beteiligte Akteure (staatl.): Bundesamt für Justiz, BMI

Andere beteiligte Akteure: DigitalService des Bundes GmbH

Fundstelle im 3. NAP (PDF): Seite 28 – 29.

Zuletzt aktualisiert: 20.09.2023