Dritter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 6.4
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird künftig einen einheitlichen Bericht zum Integritätsmanagement in der Bundesverwaltung zur Verfügung stellen und die zugrunde gelegte Datenbasis auch als offene Daten publizieren.

Symbolbild
Foto: Pixabay (Tweetyspics), lizenzfrei
Steckbrief
Umsetzungszeitplan im 3. NAP: 30. Juni 2021 – 30. November 2022
Federführung: Bundesministerium des Innern und für Heimat
Eine leistungs- und zukunftsfähige Verwaltung lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Ein solches Vertrauen muss aktiv erarbeitet werden. Dazu dient u. a. das strategische Integritätsmanagement der Bundesverwaltung.
Eine Maßnahme hierzu ist der Bericht zur Integrität in der Bundesverwaltung (Integritätsbericht). Zu den verschiedenen Aspekten der Verwaltungsintegrität wie Korruptionsprävention, Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) und Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung entstanden bislang separate Berichte. Diese fallen teilweise sehr uneinheitlich aus, beispielsweise in ihren Berichtszyklen, Zeiträumen und Formaten.
Der Integritätsbericht für das Jahr 2020 soll auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes die Aspekte Korruptionsprävention, Leistungen Dritter und Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung erstmals zusammenführen. Damit soll ab Ende 2021 ein einheitlicher Bericht über die Integrität in der Bundesverwaltung zur Verfügung stehen, der Daten nutzerorientiert als strukturierte, maschinenlesbare, offene Daten (Open Data) veröffentlicht.
Die Interne Revision (IR) dient der Kontrolle der Verwaltung, ist aber auch eine präventiv ausgerichtete Einheit. Neben ihrer Aufgabe der Bewertung der Rechtmäßigkeit und Effizienz der Verwaltung ist sie auch ein Instrument zur Korruptionsprävention. Mit der Erweiterung des Integritätsberichts um Aspekte der Internen Revision soll künftig ihrer Bedeutung für die Korruptionsprävention Rechnung getragen und die Transparenz des Verwaltungshandelns auch zu diesem Zweck erhöht werden.
Der Bericht wird, wie die bisherigen einzelnen Berichte, nach Vorlage bei den federführenden Ausschüssen des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Die Daten des Anhangs sollen, soweit möglich, erstmals Open Data bereitgestellt und entsprechend über GovData auffindbar gemacht werden.
Der jährliche umfassende Bericht über bisher getrennt behandelte und beschriebene Bereiche der Integrität der Bundesverwaltung einschließlich der Erweiterung auf Aspekte der Internen Revision und die Bereitstellung des Berichts als Open Data erleichtert allen Interessierten, sich über das strategische Integritätsmanagement der Bundesverwaltung zu informieren. Mit der Zusammenfassung bisher getrennter Berichte und deren Erweiterung wird eine höhere Datenqualität und eine Einheitlichkeit des Berichtswesens ermöglicht.
Die einheitliche Berichtspflicht zum Thema Integrität in der Bundesverwaltung und deren Erweiterung um Aspekte der „Internen Revision“ sowie die Bereitstellung der Daten des Anhangs als Open Data fördern die Transparenz und Rechenschaftslegung der Bundesverwaltung. Das Vertrauen in die Verwaltung kann dadurch gestärkt werden. Maßnahmen gegen Korruption sind eine besonders wichtige Dimension von Open Government.
Zusätzliche Informationen
- Regelungen zur Integrität sind auf der Internetpräsenz des BMI erklärt.
- G20 Anti-corruption Open Data Principles (G20 Leaders’ Communiqué Antalya Summit, 15./16. November 2015); G20 High Level Principles on Organizing Against Corruption (G20 Leaders´ Declaration Shaping an interconnected world Hamburg, 7./8. Juli 2017); G20 High-Level Principles for Promoting Public Sector Integrity Through the Use of Information and Communications Technologies (ICT) (G20 Anti-Corruption Ministers Meeting Ministerial Communiqué 22. Oktober 2020)
Meilensteine und Monitoring
Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.
Aktueller Status: Umgesetzt.
Umsetzung laut NAP: bis 30. September 2021
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: Die deutsche Version des Integritätsberichts 2020 wurde in die Metadatenbank des nationalen Open Data Portals –GovData- hochgeladen. Tabellen siehe Website des BMI.
Umsetzung laut NAP: bis Oktober/November 2021
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: Der Integritätsbericht 2021 wurde fristgerecht an die zuständigen Ausschüsse übermittelt und ohne Änderungen angenommen.
Umsetzung laut NAP: bis 30. September 2022
Aktueller Status: Umgesetzt.
Details: Die Bereitstellung der Daten des Integritätsberichts 2021 wurde als Open-Data umgesetzt (Link).
Umsetzung laut NAP: bis Oktober/November 2022
Kontaktinformationen und Sonstiges
Zuständige Organisationseinheit: Referat DGI3 (E-Mail: DGI3@bmi.bund.de )
Andere beteiligte Akteure (staatl.): Alle Ressorts
Andere beteiligte Akteure: In der Konzeptionsphase wurde Transparency International Deutschland konsultiert.
Fundstelle im 3. NAP (PDF): Seite 32 – 33.
Zuletzt aktualisiert: 20.09.2023