Teilnahme an der OGP geht in die nächste Phase Dritter Nationaler Aktionsplan verabschiedet

Die Bundesregierung hat am 30. Juni den Dritten Nationalen Aktionsplan im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership verabschiedet.

Foto von Besucherinnen und Besucher im Bundeskanzleramt

Besucherinnen und Besucher im Bundeskanzleramt

Foto: Bundesregierung / Schacht, Henning

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 den dritten Nationalen Aktionsplan (NAP)  2021-2023 im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (OGP) beschlossen.

Die OGP ist ein Zusammenschluss von 78 Staaten, die sich für Transparenz und Teilhabe, die Bekämpfung von Korruption sowie die Nutzung neuer Technologien zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen einsetzen. Dies geschieht vor allem durch Erfahrungsaustausch und die regelmäßige Entwicklung nationaler Aktionspläne im Dialog mit der Zivilgesellschaft.
Deutschland nimmt seit Dezember 2016 an der OGP teil und tritt damit national wie international für eine Förderung offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns, also eines „Open Government“ ein. Seit Oktober 2019 hat Deutschland zudem einen Sitz im Lenkungsgremium der Organisation.

Der Aktionsplan beinhaltet 11 Verpflichtungen der Bundesressorts. Dazu gehören z.B. Maßnahmen, die den Zugang zum Recht des Bundes sowie zu offenen Daten beim  Integritätsmanagement und dem öffentlichen Einkauf verbessern.

Einige davon sind auch gezielt im Einklang mit den unter den G7-Staaten diskutierten Zielen und Prinzipien entstanden und sind Bausteine, um gestärkt aus der Pandemie hervorzugehen so Helge Braun, zuständiger Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts.

Ebenso sind Bestandteil dieses NAP der Aufbau eines gemeinsamen Entwicklungsportals für freie Software in der Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung für die UNESCO-Ziele bei der Bildung für Nachhaltige Entwicklung sowie die Verstetigung von umweltpolitischen Stakeholder-Prozessen zu Spurenstoffen und der Aufbau des nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität.

Einige der Verpflichtungen werden in Zusammenarbeit mit mehreren Ländern umgesetzt. Insgesamt drei eigene Beiträge der Länder (Freie und Hansestadt Hamburg sowie Nordrhein-Westfalen) ergänzen den NAP .

Deutschland zeigt damit trotz und gerade wegen der Covid19-Pandemie und auch am Ende der Legislaturperiode noch einmal, welche vielfältigen Vorhaben mit „Open Government“ möglich werden. Während der Pandemie sehen wir, wie wichtig es ist, dass wir als Regierung in herausfordernden Situationen externen Sachverstand einbeziehen und erklären, was die Beweggründe für unsere Entscheidungen sind. Außerdem braucht es neue Formen der Zusammenarbeit, innerhalb und außerhalb der Verwaltung, wie wir dies beispielgebend mit der Open-Social-Innovation-Plattform UpdateDeutschland umgesetzt haben. Transparenz, Beteiligung und Zusammenarbeit - das ist Open Government. so Bundesminister Braun weiter.

Wichtiger Hinweis: Der Kabinettbeschluss erstreckte sich nicht auf die Verpflichtungen der Länder. Die am 30. Juni publizierte Version war daher eine Vorabfassung. Seit 18. August steht hier der nun vollständige NAP in barrierefreier Form, inklusive der Länderbeiträge, zur Verfügung. 

Eine Kurzfassung des dritten NAP auch in englischer, spanischer und französischer Sprache sowie die englische Übersetzung des Aktionsplans sind ebenfalls zum Download verfügbar.

Siehe auch: Ankündigung auf Bundesregierung.de