Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 11 Umsetzung der Empfehlungen zur Stärkung der Nachhaltigkeitsziele in der Gesetzgebung

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) wird evaluieren, wie die Nachhaltigkeitsziele in der Gesetzgebung Berücksichtigung finden. Auf Grundlage einer Empfehlung des BMJ und des Bundeskanzleramts sind u.a. im Vorblatt und im Begründungsteil von Gesetzesvorhaben die Auswirkung auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele darzulegen. Es werden mögliche Verbesserungsmaßnahmen geprüft und Fortbildungsmodule erarbeitet. 

Sustainable Development Goals

Sustainable Development Goals

Foto: Statistisches Bundesamt

Steckbrief

Umsetzungszeitraum im 4. NAP: Juni 2023 – Dezember 2024

Federführung: Bundesministerium der Justiz

Zusätzliche Informationen

-

Meilensteine und Monitoring

Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.

Kontaktinformationen und Sonstiges

Zuständige Organisationseinheit: BMJ, Referat Nachhaltigkeit (DA4) (DA4@bmj.bund.de) 

Andere beteiligte Akteure (staatl.): Bundeskanzleramt, alle Bundesressorts

Andere ggf. zu beteiligtende Akteure: Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE), Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE), Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 (WPN2030), Sustainable Development Solutions Network Germany (SDSN Germany), Dialoggruppe zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie u.a.

Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 38-39.

Zuletzt aktualisiert: 30.10.2023