Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 3 ÖPP-Transparenzrichtlinie

Der Bund soll bei eigenen Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP)-Projekten verpflichtet werden, eine verständliche Darstellung der für das öffentliche Interesse relevanten Leistungen, Erwartungen und Ergebnisse (z.B. Nutzerzufriedenheit, Ist-Betriebskosten) zu veröffentlichen. Das Bundesministerium der Finanzen wird zu diesem Zweck eine Transparenzrichtlinie erstellen.

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Steckbrief

Umsetzungszeitraum im 4. NAP: August 2023 – Dezember 2025

Federführung: Bundesministerium der Finanzen

Zusätzliche Informationen

Umsetzung einer im Koalitionsvertrag formulierten Verpflichtung; Bezug zum Bericht der Bundesregierung über ÖPP-Projekte im Betrieb (fällig 3. Quartal 2023; vorhergehende Berichte siehe BT-Drs. 18/6898 und 19/25285)

Meilensteine und Monitoring

Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.

Kontaktinformationen und Sonstiges

Zuständige Organisationseinheit:BMF, Referat VIII C 6 (VIIIC6@bmf.bund.de) 

Andere beteiligte Akteure (staatl.): Bundesressorts (BMVg, Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)

Andere beteiligte Akteure: Bauwirtschaft, ggf. relevante Nicht-Regierungsorganisationen 

Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 22-23.

Zuletzt aktualisiert: 19.04.2024