Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 14 Öffentlich bereitgestellte Daten als Linked Open Data (Verpflichtung Schleswig-Holstein)

Schleswig-Holstein wird technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um öffentlich bereitgestellte Daten und Informationen zukünftig im Linked Open Data (LOD) Format bereitzustellen. Vom Land erhobene und veröffentliche Datensätze sollen einheitlich unter Verwendung des RDF ausgezeichnet und mittels der Abfragesprache SPARQL einfach abfragbar und miteinander kombinierbar werden.

Foto vom Holstentor in Lübeck

Lübeck, Holstentor (Schleswig-Holstein)

Foto: Lizenzfrei (CC 0)

Steckbrief

Umsetzungszeitraum im 4. NAP: Juni 2023 – Juni 2025

Federführung: Land Schleswig-Holstein, Staatskanzlei

Zusätzliche Informationen

Open-Data-Portal Schleswig-Holstein
Offene-Daten-Gesetz Schleswig-Holstein

Meilensteine und Monitoring

Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.

Kontaktinformationen und Sonstiges

Zuständige Organisationseinheit: Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Jesper Zedlitz (opengovernment@lr.landsh.de) 

Andere beteiligte Akteure (staatl.): Land Berlin, Senat für Finanzen

Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 44-45.

Zuletzt aktualisiert: 23.01.2024

Dieses Vorhaben ist eine Maßnahme des Landes Schleswig-Holstein. Die Maßnahmen der Länder sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht Gegenstand des Beschlusses der Bundesregierung, anders als die sonstigen Inhalte dieses Aktionsplans. Sie waren Gegenstand einer Entscheidungsfindung in den jeweiligen Ländern.