Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 4 Erster Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium des Innern und für Heimat werden den ersten Gleichwertigkeitsbericht erarbeiten. Mit dem Bericht schafft die Bundesregierung systematisch Transparenz in Bezug auf den Stand und die Fortschritte bei der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. 

Einkaufsstrasse in einer deutschen Altstadt

Fußgängerzone (Symbolbild)

Foto: Isa Marinescu bei Pixabay

Steckbrief

Umsetzungszeitraum im 4. NAP: Frühjahr 2023 – Sommer 2024

Federführung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz / Bundesministerium des Innern und für Heimat

Zusätzliche Informationen

Mit der Veröffentlichung des Gleichwertigkeitsberichts wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag über die 20. Legislaturperiode umgesetzt (S. 102).

Meilensteine und Monitoring

Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.

Kontaktinformationen und Sonstiges

Zuständige Organisationseinheit: BMWK: Referat ID1 (BUERO-ID1@bmwk.bund.de), BMI: H II 1 (HII1@bmi.bund.de )

Andere beteiligte Akteure (staatl.): Ressortkreis (da es ein Bericht der Bundesregierung sein wird) inkl. Steuerungskreis auf Staatssekretärs-Ebene

Andere beteiligte Akteure: Die Gutachten für alle drei Säulen werden von Dienstleistern erstellt.

Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 24-25.

Zuletzt aktualisiert: 15.04.2024