Vierter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 15 Digitaler Bauantrag (Verpflichtung Mecklenburg-Vorpommern)

Mit der Entwicklung eines von Behörden in ganz Deutschland nachnutzbaren Onlinedienstes zur Beantragung von Bauvorhaben wird die Zusammenarbeit zwischen Antragstellern, den staatlichen Stellen und sonstigen am Verfahren beteiligten Stakeholdern verbessert und Transparenz geschaffen. Zusätzlich werden schneller belastbarere Zahlen für die Baustatistik generiert.

Foto einer Baustelle am Marienplatz in Schwerin

Marienplatz, Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)

Foto: Niteshift, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Steckbrief

Umsetzungszeitraum im 4. NAP: 1. Quartal 2024 – 2. Quartal 2025

Federführung: Land Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung 

Zusätzliche Informationen

-    OZG-Umsetzung – Onlinezugangsgesetz – Bauen & Wohnen: www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/themen/digitalisierungsprogramm-foederal/themenfelder/bauen-undwohnen/bauen-und-wohnen-node.html
-    Themenfeld Bauen und Wohnen | digitales MV: www.digitalesmv.de/digitale-verwaltung/themenfeld-bauen-und-wohnen
-    Digitale Baugenehmigung: www.digitale-baugenehmigung.de 

Meilensteine und Monitoring

Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.

Kontaktinformationen und Sonstiges

Zuständige Organisationseinheit: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Referat 240 (Digitale-Baugenehmigung@im.mv-regierung.de) 

Andere beteiligte Akteure (NGOs, Privatwirtschaft, multilaterale Organisationen, Arbeitsgruppen): XBau-Leitstelle, Bundesländer, brain-SCC GmbH (Hersteller des Online-Dienstes)

Fundstelle im 4. NAP (PDF): Seite 46-47.

Zuletzt aktualisiert: 27.09.2023

Dieses Vorhaben ist eine Maßnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahmen der Länder sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht Gegenstand des Beschlusses der Bundesregierung, anders als die sonstigen Inhalte dieses Aktionsplans. Sie waren Gegenstand einer Entscheidungsfindung in den jeweiligen Ländern.