Fragen und Antworten rund um die OGP
Auf dieser Seite finden Sie eine regelmäßig aktualisierte Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (engl. Frequently Asked Questions) und Antworten rund um das Thema Open Government Partnership (OGP). Diese Zusammenstellung wird kontinuierlich erweitert. Fachbegriffe und Abkürzungen finden Sie im Glossar.
Allgemeine Fragen
Teilnehmerstatus besteht, wenn eine entsprechende Absichtserklärung an die Vorsitzenden der Organisation eingereicht und im Einklang mit den Regeln und Prinzipien der OGP ein erster nationaler Aktionsplan entwickelt wird. Die Absichtserklärung für Deutschland wurde im Dezember 2016 eingereicht und im Anschluss daran mit den Arbeiten am 1. NAP begonnen. Deutschland nimmt somit seit 2016 an der OGP teil.
Die Organisation hat gemäß seiner Statute einen Lenkungsausschuss (Steering Committee), der paritätisch besetzt ist aus 11 Regierungen und 11 Vertreterinnen oder Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen. Aus ihrer Mitte wählen beide Seiten des Gremiums einen Vorsitz, woraus eine Doppelspitze (Co-Vorsitz) resultiert: den Co-Vorsitz der OGP hat immer eine Regierung und eine Person aus der Zivilgesellschaft inne.
Siehe auch: Hintergrundartikel
Der operative Arm der Organisation ist die „Support Unit“, die dem CEO der OGP untersteht.
Die OGP finanziert sich einerseits aus freiwilligen Jahresbeiträgen der Teilnehmerstaaten, deren Höhe sich nach dem sogenannten Weltbank-Schlüssel für Einkommensklassifikation richtet ($200.000 im Falle Deutschlands). Andererseits erhält sie sonstige bilaterale Fördermittel, Zuschüsse sowie Zuwendungen oder Projektmittel, zum Beispiel von der Weltbank oder von international tätigen Stiftungen.
Siehe auch: Finanz- und Transparenzinformationen auf der Website der OGP
Zur Teilnahme an der Open Government Partnership müssen zunächst zwei Grundvoraussetzungen gegeben sein. Zum einenmuss die Regierung die Eligibility Criteria erfüllen. Hierfür wird die Leistung einer Regierung entlang der vier Open Government-Aspekte Finanztransparenz, Informationsfreiheit, Offenlegung von Bezügen und Einkünften sowie Bürgerbeteiligung bewertet. Zum anderen muss sie den OGP Values Check bestehen. Hierbei wird, im Einklang mit der Open Government Declaration, überprüft, ob in dem jeweiligen Staat grundlegende demokratische Normen erfüllt sind, siehe OGP Website (Englisch).
Wie sämtliche teilnehmende und auch nicht an der OGP teilnehmende Staaten derzeit in diesen beiden Dimensionen abschneiden, aktualisiert die OGP regelmäßig auf dieser Internetseite, auf der man auch die komplette Tabelle einsehen kann.
An der OGP können Regierungen von Staaten teilnehmen, die diese Kriterien erfüllen und sich zu den Prinzipien von Open Government bekennen (das erfolgt in der Regel über die Absichtserklärung zur Teilnahme). Zur Umsetzung muss eine zuständige Stelle in der jeweiligen Regierung benannt werden (point of contact).
Verfahrensfragen
Deutschland hat nach Teilnahmebeginn einen ersten NAP im Sommer 2017 vorgestellt. Da die NAP gemäß den OGP-Regularien alle zwei Jahre fällig sind, reicht Deutschland somit seine NAP immer zu ungeraden Jahreszahlen ein.
Entsprechend des Kalenders im OGP Handbook ist die offizielle Frist dafür der 31. August. Abweichungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die Teilnehmerstaaten legen jeweils selbst zur Halbzeit sowie zum Ende der Umsetzung eines NAP einen eigenen Bericht vor. Zusätzlich erfolgt eine Evaluierung durch den unabhängigen Berichtsmechanismus der OGP (IRM). In diesem Rahmen wird zur Halbzeit insbesondere das Zustandekommen des NAP begutachtet, während am Ende die Umsetzung bewertet wird.
Zusätzlich hat die Bundesregierung ein quartalsweises Monitoring der Umsetzung etabliert, das auch für die Länder, die sich am NAP beteiligen, gilt.
NAP bestehen aus Verpflichtungen (engl. Committments). Mit diesen geben sich Regierungen Ziele selbst vor. Daher spricht man auch von Selbstverpflichtungen.
Jede Verpflichtung soll gemäß der Schablone des OGP Handbuchs folgendes beinhalten: Ausgangslage, Problem und Lösung beschreiben, Relevanz des Vorhabens für Open Government darlegen und letztlich mindestens zwei Meilensteine aufführen, mit denen die Umsetzung messbar wird (einen angestrebten Meilenstein nach einem Jahr und einen weiteren nach zwei Jahren).
Dies ist anhand des ersten und zweiten NAP Deutschlands ersichtlich.
Partizipation ist ein zentrales Element von Open Government. Wichtigster Bestandteil der Teilnahme an der OGP ist daher die regelmäßige Erarbeitung Nationaler Aktionspläne unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Die OGP spricht in dem Zusammenhang von „Co-Creation“ (gemeinsame Erarbeitung). Es handelt sich dabei um eine Spannbreite möglicher Formen der Öffentlichkeitsbeteligung (Partizipation). Gemäß den OGP Co-Creation Standards muss sie mindestens über das bloße Informieren hinausgehen, und kann in verschiedenen Formen der Ausgestaltung bishin zu einer Mitbestimmung der Ziele und Maßnahmen eines Aktionsplans reichen. Die verschiedenen Schritte im Zyklus der OGP-Teilnahme, u.a. die Umsetzung sowie das Berichtswesen, werden von den teilnehmenden Regierungen partizipativ ausgestaltet – und durch den IRM (siehe Berichtswesen) bewertet.