Dritter nationaler Aktionsplan aufgeschlagen bei der Übersicht der Verpflichtungen, sowie Blick auf das Titelbild

Blick in den dritten Nationalen Aktionsplan

Foto: Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Zwischenbericht über die Umsetzung des 3. Nationalen Aktionsplans 2021-2023 beschlossen.

Die Bundesregierung legt in dem Zwischenbericht den aktuellen Sachstand zu den Meilensteinen aus den Selbstverpflichtungen des Aktionsplans vor. Viele Meilensteine konnten bereits umgesetzt werden, weitere sind auf bestem Wege. Einige Verzögerungen sind beispielsweise auf die zusätzlichen Belastungen durch den Umgang mit der Covid19-Pandemie zurückzuführen.

Erstmals ist der Bericht eher knapp gehalten. Das begründet sich durch die Einführung eines sehr transparenten Monitorings: Zu allen Meilensteinen aus dem Aktionsplan sind auf dieser Internetpräsenz die Umsetzungsstände bereits jederzeit einsehbar und werden alle drei Monate aktualisiert. Dies gilt auch für die Beiträge der Länder.

Die Teilnahme an der OGP ist ein fortlaufender Prozess aus Erarbeitung von Aktionsplänen, deren Implementierung und letztlich deren Evaluierung. Nächstes Jahr wird die Bundesregierung einen Vierten Nationalen Aktionsplan vorlegen.

Am Ende der Seite können Sie den Bericht herunterladen. Kurz nach Kabinettbeschluss handelt es sich dabei noch um eine Vorabversion, eine barriefreie Version im offiziellen Layout folgt in Kürze.