Dritter Nationaler Aktionsplan | Verpflichtung 8.2 Qualität und Quantität der Daten von Unternehmen der Daseinsvorsorge und von Wahldaten erhöhen

Nordrhein-Westfalen (NRW) wird die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass auch Daten von Unternehmen der Daseinsvorsorge als Open Data veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen alle Datenbereitsteller des öffentlichen Sektors aus NRW (Unternehmen der Daseinsvorsorge, Kommunen und Behörden des Landes) bei der nutzerfreundlichen Veröffentlichung qualitativ hochwertiger Daten unterstützt werden. Wahldaten sollen standardisiert und Datenbereitsteller für die Qualität ihrer Daten sensibilisiert werden.

Smarte Innovation als Verantwortung

Smarte Innovation als Verantwortung

Foto: Elisabeth Deim

Steckbrief

Umsetzungszeitplan im 3. NAP: 30. September 2021 – 31. August 2023

Federführung: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und Arbeitskreis Open Government

Zusätzliche Informationen

Meilensteine und Monitoring

Die nachfolgenden Informationen zum Umsetzungsstand werden regelmäßig aktualisiert. Bitte ausklappen für Details.

Kontaktinformationen und Sonstiges

Zuständige Organisationseinheit: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW, Referat II A 4 Beratungsstelle Open Data
(E-Mail: kontakt@open.nrw.de)

Andere beteiligte Akteure: Wahldaten: Open Knowledge Foundation, Dachverband kommunaler IT-Dienstleister NRW (KDN), Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (kdvz). Wahldaten: vote iT GmbH.

Fundstelle im 3. NAP (PDF): Seite 50 – 52.

Zuletzt aktualisiert: 09.02.2024